Privatinsolvenz

Hallo,

meine Lebensgefährtin und ich erwarten ein Kind. Wir wollen auch heiraten. Ich habe mir Gedanken über eine Privatinsolvenz gemacht. Die Schulden bestehen also vor der Ehe. Hat meine Lebensgefährtin dadurch Nachteile und muss sie ihr Vermögen offen legen? Wird bei einer Privatinsolvenz der Arbeitgeber informiert?
Vielen Dank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich sind Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz mit betroffen. Gatten, die pfändbares Einkommen haben, können vom Insolvenzgericht aber verpflichtet werden, die Gerichtskosten der Privatinsolvenz des Partners zu tragen.

    Arbeitsrechtlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren. Wenn aber ein Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgegeben werden muss, wird der sich vermutlich an Ihren Arbeitgeber wenden. Dann erfährt dieser von der Privatinsolvenz.

    Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall auszuloten.

    Beste Grüße

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