Typische Gründungsfehler: Start-Up-Betrüger – Lassen Sie sich nicht austricksen

  • Gründungsfehler: Start-Up-Betrüger

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

Achtung Start-Up-Betrüger

Die bekanntesten Stolpersteine bei der Gründung einer Unternehmung (UG, GmbH, GbR/OHG oder Einzelunternehmen) liegen im betriebswirtschaftlichen Bereich.

Zu den häufigsten betriebswirtschaftlichen Gründungsfehlern zählen:

  • Qualifikationsmängel – vor allem fehlende kaufmännische Kenntnisse
  • Fehlende Marktkenntnisse
  • Fehlende Wettbewerbskenntnisse
  • Finanzierungsmängel – kein Überblick über Finanzbedarf und Eigenkapital
  • Schwache Gründungsplanung

Durch anwaltliche Rechtsberatung schützen Sie sich vor rechtlichen Fehlern

Rein theoretisch kann eine Gründung auch ohne Begleitung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Aufgrund der zahlreichen offenen Rechtsfragen ist es Laien kaum möglich, häufige Fehler zu vermeiden, die später viel Zeit und Geld kosten könnten. Dabei sind sie im Gegensatz zu den klassischen betriebswirtschaftlichen Fehlern vermeidbar: Es geht nicht um Ihre Fähigkeit, eine Unternehmung aufzubauen und zu führen. Es geht alleine um Erfahrung auf dem Gebiet der Gründungsberatung.

Dabei sind rechtliche Gründungsfehler teilweise nicht nur lästig, sondern können ein hohes finanzielles Risiko darstellen.  Unser Anliegen ist deshalb, Sie vollumfänglich zu beraten und Ihnen ein Maximum an Arbeit abzunehmen, damit Sie sich alleine auf Ihre Unternehmung konzentrieren können.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Start-Up-Betrüger: Auf Gründer spezialisierte Betrüger und ihre typischen Tricks

Ein zuletzt besonders häufig auftretender Fallstrick sind Start-Up-Betrüger: Wer sich als Gründer neu auf den Markt positioniert, hat häufig vorher nicht viel Erfahrung gesammelt. Diesen Umstand nutzen Kriminelle bewusst aus. Sie nutzen gezielt die Eintragung Ihrer Firma in das Handelsregister:  Dabei erfolgt eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Aufmerksame Leser können daran sehen, dass ein neues Start-Up gegründet worden ist. Und manche versuchen dann ihr zweifelhaftes Glück, indem sie an das junge Unternehmen betrügerische Post versenden.

Zahlungsaufforderungen vermeintlich offizieller Stellen

Die Kriminellen sind hier sehr erfindungsreich. Besonders häufig handelt es sich bei diesen Briefen um Zahlungsaufforderungen, häufig über mehrere hundert Euro, die mit einer Eintragung in irgendwelche, nicht existierenden oder irrelevanten Verzeichnisse verbunden ist. Häufig soll das Schreiben den Eindruck erwecken, es handele sich um eine Rechnung des Handelsregisters/einer offiziellen Stelle. Bevor Sie auch nur einen Cent überweisen, sollten Sie unbedingt überprüfen, um wen es sich bei dem Empfänger handelt. Es gibt einige schwarze Schafe. Bekannt geworden sind bisher:

  • Industrie und Gewerbeverwaltung
  • Handels- und Gewerberegister
  • Das BDL – Bundesregister der Länder
  • Gewerbe Register

Ganz grundsätzlich gilt: überprüfen Sie Ihre Rechnungen auf ihre Richtigkeit hin. Besonders junge Unternehmer bekommen hin und wieder Posten in Rechnung gestellt, die da nicht rein gehören.

UG Gründung mit Rechtsanwalt

GÜNSTIG SCHNELL RECHTSSICHER

Über

30000

geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

Betrug bei Onlinewerbung

Die Werbebranche im Internet boomt. Plötzlich können Werbebotschaften gezielt Kunden erreichen. Dieses Potential wurde von vielen Start-Ups erkannt, und so fließen beträchtliche Teile des Werbebudgets ins Online-Marketing. Und dort wo sich Geld verdienen lässt, finden sich schnell Betrüger. Die Methoden sind vielfältig und raffiniert. Beispielsweise werden Werbeplätze auf Webseiten verkauft, deren User-Frequentierung nur simuliert wird. Durch Programme werden Besucher-Impressions und Klicks nur simuliert, tatsächlich hat sie noch kein potentieller Kunde jemals zu Gesicht bekommen. Es gibt auch Marketing „Experten“, die versprechen, schnellen Erfolg durch besonders effiziente SEO-Maßnahmen (Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung) anbieten. Tatsächlich werden dabei aber Methoden genutzt, die Google verbietet. Nach Entdeckung wird die Seite „abgestraft“ und verliert nahezu jegliche Chance, jemals „nach oben“ zu kommen. Manch andere programmieren sogenannte Bots, die automatisch das Internet durchforsten und beliebig Anzeigen anklicken. Der Unternehmer zahlt pro Klick, bekommt aber dafür keinen neuen Kunden. Stattdessen erhalten die Webseiten, auf denen die Anzeigen geschaltet sind, das Geld der Werbetreibenden. Hier gibt es häufig wenig, was man dagegen unternehmen kann. Es kann nur empfohlen werden, sich in Fragen des Online-Marketing von kundigen und seriösen Agenturen vertreten zu lassen.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Typische Gründungsfehler: Start-Up-Betrüger – Lassen Sie sich nicht austricksen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei