Gewerkschaften

Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen, dann steht da stark vereinfacht drin: “Arbeit für Lohn, Lohn für Arbeit”. Ohne die Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber seinen Betrieb schließen, ohne den Lohn durch den Arbeitgeber geht der Arbeitnehmer leer aus – beide sitzen also in einem Boot. Bei der Frage “Welche Arbeit für welchen Lohn?” oder “Welchen Lohn für welche Arbeit?” steckt der Teufel allerdings im Detail – denn dann sitzen die Vertragspartner vielleicht noch im selben Boot, aber auf verschiedenen Plätzen und mit unterschiedlichen Aufgaben.

Anhängelast

Besonders vor dem Urlaub oder bei einem Einkauf im Möbelhaus kennen viele Kfz-Fahrer das Problem: Gepäck oder Möbel passen nicht in den Kofferraum des Autos. Mancher Urlaubsreisende transportiert dabei sogar ein Boot oder Surfbrett, nimmt zusätzlich zum Kfz das Motorrad auf einem Anhänger mit oder zieht einen Wohnwagen hinter sich her. Ganz gleich, welche Ladung man transportiert oder welches “Anhängsel” man hinter sich her zieht – ist der Kofferraum zu klein, liegt es nahe, für Teile der Ladung zusätzlich einen Pkw-Anhänger zu benutzen.

Gehaltserhöhung (Gehaltsanpassung)

Jeder Berufstätige hat den Anspruch, für seine Arbeit eine angemessene Bezahlung zu erhalten. Diese wird bei Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag festgelegt und ist zunächst einmal bis auf Weiteres gültig. Doch wie lange ist die zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ausgehandelte Bezahlung bindend? Wann kann oder sollte eine Vergütung aktualisiert werden? Wenn auch eine entsprechende Gehaltsanpassung sowohl nach oben als auch nach unten vorgenommen werden kann, so ist letzteres für einen Mitarbeiter wohl kaum erstrebenswert, so dass man von einer Gehaltsanpassung meistens im Sinne einer “Gehaltserhöhung” spricht.

Konkurs

Basiskonto für Jedermann

Nachtragsverteilung