Gewerkschaften
Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen, dann steht da stark vereinfacht drin: “Arbeit für Lohn, Lohn für Arbeit”. Ohne die Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber seinen Betrieb schließen, ohne den Lohn durch den Arbeitgeber geht der Arbeitnehmer leer aus – beide sitzen also in einem Boot. Bei der Frage “Welche Arbeit für welchen Lohn?” oder “Welchen Lohn für welche Arbeit?” steckt der Teufel allerdings im Detail – denn dann sitzen die Vertragspartner vielleicht noch im selben Boot, aber auf verschiedenen Plätzen und mit unterschiedlichen Aufgaben.