Basiskonto für Jedermann

Was ist ein Basiskonto? 

Das Basiskonto ist ein  für Jedermann gedachtes Bankkonto. Es soll eine kostengünstige Möglichkeit für jeden Verbraucher bieten, ein Bankkonto zu eröffnen. Es richtet sich insbesondere an jene, die über wenig Vermögen verfügen. 

Das Basiskonto lässt die üblichen Bankgeschäfte zu, wie etwa

  • Geldeingänge und Geldeinzahlungen,
  • Geldauszahlungen,
  • Überweisungen,
  • Erteilung eines Lastschriftmandats und
  • Einrichtung eines Dauerauftrags. 

Ein Basiskonto kann auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden. Falls Ihnen die Pfändung droht oder die Pfändung betrieben wird, haben wir alles Wissenswerte hierzu in unserem Beitrag Fragen und Antworten zum P-Konto zusammengefasst. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Welche Voraussetzungen muss ich bei Eröffnung eines Basiskontos erfüllen? 

Jeder Verbraucher im Sinne von § 13 BGB darf die Eröffnung eines Basiskontos § 1 ZKG (Zahlungskontengesetz) beantragen. Damit können alle ein Basiskonto eröffnen lassen, soweit dies zu Privatzwecken geschieht. Ein Basiskonto kann nicht zu Geschäftszwecken eingerichtet werden. 

Volljährigkeit ist keine Voraussetzung. Ebenso wenig müssen Sie über eine eigene Wohnung mit Wohnanschrift verfügen. Damit richtet sich das Basiskonto auch an Obdachlose. Allerdings haben Sie bei der Antragsstellung zumindest eine postalische Anschrift anzugeben, die hilfsweise auch eine Adresse einer Beratungsstelle sein kann. 

Als Flüchtling bzw. Geflüchteter sind Sie ebenfalls berechtigt ein Basiskonto zu eröffnen. Sie haben hierbei bestimmte Dokumente vorzulegen, aus denen sich Ihre Identität ergibt. Derzeit wird in der Regel verlangt, dass das Dokument 

  • die zuständige deutsche Ausländerbehörde bezeichnet,
  • alle Angaben zur Ihrer Identität im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 GwG (Geldwäschegesetz) aufführt,
  • ein Foto enthält,
  • das Siegel der zuständige Ausländerbehörde trägt und
  • vom zuständigen Sachbearbeiter unterschrieben ist.   

Wo kann ich ein Basiskonto eröffnen? 

Ein Basiskonto können Sie bei Zahlungsdienstleistern eröffnen lassen, die Girokonten für Verbraucher anbieten. Damit sind alle Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken auf auch Onlinebanken gemeint. 

Wie läuft die Eröffnung ab?

Die Eröffnung eines Basiskontos verläuft grundsätzlich genauso wie die Eröffnung eines konventionellen Girokontos ab. Sie beantragen persönlich oder online die Eröffnung eines Basiskontos. Alternativ können Sie auch das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung gestellten Antragsformular downloaden und ausgefüllt beim Kreditinstitut Ihrer Wahl einreichen. 

Nach Prüfung Ihres Antrags erfolgt noch eine Identitätsprüfung durch eine persönliche Prüfung bei der Bank oder durch das PostIdent-Verfahren.

Das Prozedere darf in der Regel nicht länger als 10 Werktage in Anspruch nehmen. 

Die monatlichen Kontoführungskosten müssen in aller Regel unter 8,99 Euro liegen (vgl. BGH Urteil vom 30.6.2020, AZ XI ZR 119/19). 

Kann die Bank ein Basiskonto kündigen? 

Die Bank hat die Möglichkeit das Basiskonto zu kündigen. Dies ist aber nur zulässig, wenn einer der folgen Tatbestände vorliegt: 

  • Das Basiskonto wurde 24 Monate lang nicht genutzt.
  • Der Kontoinhaber hat keinen Anspruch mehr auf das Basiskonto, weil er etwa seien Wohnsitz außerhalb der EU hat.
  • Es wurde ein zweites Basiskonto eröffnet.
  • Es wurde eine Straftat gegenüber der Bank oder deren Mitarbeiter begangen.
  • Der Kontoinhaber ist mit der Zahlung des Kontoführungsentgelts mehr als drei Monate im Rückstand. 

Rechtsschutz: Kontoeröffnung abgelehnt – Was tun? 

Falls Ihnen die Kontoeröffnung verwehrt wird, können Sie entweder auf Einrichtung des Basiskontos klagen oder sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Hierfür stellt die ein Beschwerdeformular zur Verfügung. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Beschwerde wird die BaFin auf die betreffende Bank einwirken, damit Ihr Konto eröffnet werden kann. 

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, sich an die zuständige Schlichtungsstelle, dem Ombudsmann des Kreditinstituts mit dem Ziel der Abhilfe zu wenden.

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