Welche Voraussetzungen muss ich bei Eröffnung eines Basiskontos erfüllen?
Jeder Verbraucher im Sinne von § 13 BGB darf die Eröffnung eines Basiskontos § 1 ZKG (Zahlungskontengesetz) beantragen. Damit können alle ein Basiskonto eröffnen lassen, soweit dies zu Privatzwecken geschieht. Ein Basiskonto kann nicht zu Geschäftszwecken eingerichtet werden.
Volljährigkeit ist keine Voraussetzung. Ebenso wenig müssen Sie über eine eigene Wohnung mit Wohnanschrift verfügen. Damit richtet sich das Basiskonto auch an Obdachlose. Allerdings haben Sie bei der Antragsstellung zumindest eine postalische Anschrift anzugeben, die hilfsweise auch eine Adresse einer Beratungsstelle sein kann.
Als Flüchtling bzw. Geflüchteter sind Sie ebenfalls berechtigt ein Basiskonto zu eröffnen. Sie haben hierbei bestimmte Dokumente vorzulegen, aus denen sich Ihre Identität ergibt. Derzeit wird in der Regel verlangt, dass das Dokument
- die zuständige deutsche Ausländerbehörde bezeichnet,
- alle Angaben zur Ihrer Identität im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 GwG (Geldwäschegesetz) aufführt,
- ein Foto enthält,
- das Siegel der zuständige Ausländerbehörde trägt und
- vom zuständigen Sachbearbeiter unterschrieben ist.
Wo kann ich ein Basiskonto eröffnen?
Ein Basiskonto können Sie bei Zahlungsdienstleistern eröffnen lassen, die Girokonten für Verbraucher anbieten. Damit sind alle Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken auf auch Onlinebanken gemeint.
Wie läuft die Eröffnung ab?
Die Eröffnung eines Basiskontos verläuft grundsätzlich genauso wie die Eröffnung eines konventionellen Girokontos ab. Sie beantragen persönlich oder online die Eröffnung eines Basiskontos. Alternativ können Sie auch das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung gestellten Antragsformular downloaden und ausgefüllt beim Kreditinstitut Ihrer Wahl einreichen.
Nach Prüfung Ihres Antrags erfolgt noch eine Identitätsprüfung durch eine persönliche Prüfung bei der Bank oder durch das PostIdent-Verfahren.
Das Prozedere darf in der Regel nicht länger als 10 Werktage in Anspruch nehmen.
Die monatlichen Kontoführungskosten müssen in aller Regel unter 8,99 Euro liegen (vgl. BGH Urteil vom 30.6.2020, AZ XI ZR 119/19).
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