Versetzung von Arbeitnehmern

Auch wenn es im Wandel der Zeit besonders unter jungen Arbeitnehmern zunehmend gang und gäbe wird, sein Berufsleben nicht mehr nur an ein und derselben Stelle zu verbringen, sondern eher einmal woanders zu arbeiten, ist ein Wechsel der Arbeitstätigkeit bzw. des Arbeitsbereiches nicht immer erfreulich und gewollt. Vielmehr ist ein vom Arbeitgeber einseitig angeordneter Wechsel des Arbeitsbereiches – die bestens bekannte Versetzung – häufig negativ behaftet, kann dies doch bedeuten, dass der Arbeitnehmer fortan an einem anderen Standort des Unternehmens (in der Regel in einer anderen Stadt) arbeiten und gegebenenfalls sein bisheriges Leben aufgeben und umstellen muss.

Verbraucherfreundliches BGH-Urteil im Diesel-Abgasskandal von Mercedes

Innerhalb des Abgasskandals ist nun auch der Automobilhersteller Mercedes in die Enge getrieben worden, indem die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB durch den Einbau sog. „Thermofenster“ zwecks Abgasreinigung durch den Bundesgerichthof (BGH) verhandelt worden ist. „Thermofenster“ werden standartmäßig von einer Reihe von Automobilherstellern genutzt und regeln die Abgasreinigung, indem entstandene Abgase teilweise zu der Verbrennung des Motors geleitet werden, um folglich die Stickoxidemission zu verringern. Bei kühlen Außentemperaturen wird die Ableitung in die Verbrennung des Motors reduziert.

Behindertengerechter Umbau der Wohnung bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftige Personen können aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung häufig nur unter erschwerten Bedingungen ihren Alltag meistern. Diese ohnehin schon eingeschränkte Selbstständigkeit wird häufig zusätzlich durch eine räumliche Umgebung beeinträchtigt, die für den “Normalfall” geeignet ist, bei Einschränkungen insbesondere der Beweglichkeit allerdings Probleme machen kann. In vielen Fällen ist daher ein Umbau der Wohnung erforderlich, um den Wohnraum der gesundheitlichen Beeinträchtigung und den verbleibenden Fähigkeiten des Betroffenen anzupassen und so weit wie möglich einerseits die Selbstständigkeit zu gewährleisten und andererseits die Unterstützung durch Pflegepersonen bestmöglich zu erleichtern.

Mercedes-Benz GLC 250d 4Matic zurückgerufen

Ein weiterer amtlicher Rückruf ereilt die Dieselkunden von Mercedes-Benz. Beim im Mercedes-Modell GLC 250d 4Matic verbauten Dieselmotor OM 651 vermutet das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine neue Form der Manipulation der Abgasemissionen. Es handle sich hierbei um eine Abgasrückführung, die auf dem Prüfstand einsetze. Laut Aussagen der Bundesbehörde seien beim Vorgängermodell GLK 220 CDI 4Matic bereits schätzungsweise 60.000 Fahrzeugbesitzer vom Rückruf der Fahrzeuge betroffen.