Versetzung von Arbeitnehmern
Auch wenn es im Wandel der Zeit besonders unter jungen Arbeitnehmern zunehmend gang und gäbe wird, sein Berufsleben nicht mehr nur an ein und derselben Stelle zu verbringen, sondern eher einmal woanders zu arbeiten, ist ein Wechsel der Arbeitstätigkeit bzw. des Arbeitsbereiches nicht immer erfreulich und gewollt. Vielmehr ist ein vom Arbeitgeber einseitig angeordneter Wechsel des Arbeitsbereiches – die bestens bekannte Versetzung – häufig negativ behaftet, kann dies doch bedeuten, dass der Arbeitnehmer fortan an einem anderen Standort des Unternehmens (in der Regel in einer anderen Stadt) arbeiten und gegebenenfalls sein bisheriges Leben aufgeben und umstellen muss.