Behindertengerechter Umbau der Wohnung bei Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftige Personen können aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung häufig nur unter erschwerten Bedingungen ihren Alltag meistern. Diese ohnehin schon eingeschränkte Selbstständigkeit wird häufig zusätzlich durch eine räumliche Umgebung beeinträchtigt, die für den “Normalfall” geeignet ist, bei Einschränkungen insbesondere der Beweglichkeit allerdings Probleme machen kann.
In vielen Fällen ist daher ein Umbau der Wohnung erforderlich, um den Wohnraum der gesundheitlichen Beeinträchtigung und den verbleibenden Fähigkeiten des Betroffenen anzupassen und so weit wie möglich einerseits die Selbstständigkeit zu gewährleisten und andererseits die Unterstützung durch Pflegepersonen bestmöglich zu erleichtern. Dies kann etwa ein behindertengerechter Umbau des Badezimmers oder das Einrichten von barrierefreien Zugängen zur Wohnung sein.
Ein behindertengerechter bzw. barrierefreier Wohnungsumbau ist allerdings zweifelsohne kostspielig und in der Regel eine große finanzielle Belastung. Um hier Abhilfe zu schaffen und pflegebedürftige Personen (und deren Angehörige) finanziell zu entlasten, habe diese unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Kostenübernahme bzw. Zuschüsse von der Pflegekasse und gegebenenfalls durch staatliche Einrichtungen (sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen).
“Behindertengerecht” bezieht sich in diesem Zusammenhang ausschließlich auf die Einschränkungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigkeit. Bei einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) liegt nicht automatisch auch ein Pflegegrad vor. In vielen Fällen ist bei Schwerbehinderten (GdB 50 oder höher) allerdings auch ein Pflegegrad anerkannt, da eine Schwerbehinderung nicht selten mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht.
Ilja Ruvinskij ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Sozialrecht vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen betroffener Mandanten.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!