Unerlaubte Bewertungen – diese Mittel hat der Rechtsanwalt

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Bewertungen löschen – diese Mittel hat der Rechtsanwalt

Um sich gegen eine negative Bewertung  zu wehren, können Sie zunächst selbst aktiv werden. Wenn das Portal auf Ihre Beschwerden nicht wie gewünscht reagiert, kann ein erfahrener Rechtsanwalt helfen. Das sind seine Mittel gegen schlechte Rezensionen:

  • Kostenlose Beratung
  • Anschreiben des Portals
  • Mahnung senden
  • Klage erheben

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

  • 1. Kostenlose Beratung

    Zu Beginn erhalten Sie bei uns eine Gratis-Erstberatung. Wir rufen Sie  zu einer vereinbarten Zeit an und besprechen den Fall. Die können schildern, wie Sie die Bewertung sehen, welcher Sachverhalt zugrunde liegt und was Sie schon unternommen haben.  Nach einer eingehenden Beratung erläutern wir Ihnen genau, wie wir gegen die Bewertung vorgehen. Meist empfehlen wir zunächst  einen Notice-and-take-down-letter an das Portal.

  • 2. Portal anschreiben

    Sie haben sich entschieden, gegen das Portal vorzugehen? Dann  verfassen wir für Sie einen sogenannten Notice-And-Take-Down-Letter (NATDL). In diesem wird das Portal darauf aufmerksam gemacht, dass unerlaubt eine schlechte  Bewertung abgegeben wurde, wir erläutern auch, aus welchen Gründen sie gelöscht werden muss. Der Bundesgerichtshof hat im „Blog-Spot“ Urteil Kriterien dafür aufgestellt, wann Portale Bewertungen  löschen müssen.

    In aller Regel wird der NATDL an den Verfasser der Rezension weiter geleitet. Reagiert der  nicht  oder kann er nichts Tragfähiges gegen unsere Argumentation vorbringen, so wird die Bewertung vom Portal entfernt.

    2. Portal anschreiben

  • 3. Mahnung senden

    In unserem Brief setzen wir dem Portal  eine Frist zur Löschung der Bewertung. Reagiert es nicht  oder lehnt es die Löschung ab, so senden wir zunächst ein weiteres Schreiben. Wir mahnen die Einhaltung der Blogspot-Kriterien an und weisen auf  mögliche rechtlichen Konsequenzen hin. In der Regel löschen die Portale Bewertung auf anwaltlichen Druck hin.

  • 4. Klage einreichen

    Manchmal werden Bewertungen auch dann noch nicht gelöscht.  Dann können wir für Sie  Klage erheben. Einer unserer Rechtsanwälte  berät Sie in einem erneuten Gespräch zu den Erfolgsaussichten, den Kosten  und dem Ablauf des Gerichtsverfahrens. Sie können auf Beseitigung/Unterlassen oder auch auf Schadensersatz  klagen.

    4. Klage einreichen

Bewertung löschen mit Rechtsanwalt

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