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Anspruch auf einen Blindenführhund

Die Welt um sich herum nicht zu sehen und quasi “im Dunkeln” zu leben, ist für einen Großteil der Menschen nicht vorstellbar – und für viele andere dennoch Realität: sie sind blind und können ihre Umgebung und das Leben um sie herum nicht sehen. Eine derartige Behinderung bzw. gesundheitliche Beeinträchtigung bedeutet naturgemäß eine immense Einschränkung für den Betroffenen, kann er doch – anders als gesunde Menschen – seinen Alltag nicht ohne Hilfe bewältigen.

Behindertengerechter Umbau der Wohnung bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftige Personen können aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung häufig nur unter erschwerten Bedingungen ihren Alltag meistern. Diese ohnehin schon eingeschränkte Selbstständigkeit wird häufig zusätzlich durch eine räumliche Umgebung beeinträchtigt, die für den “Normalfall” geeignet ist, bei Einschränkungen insbesondere der Beweglichkeit allerdings Probleme machen kann. In vielen Fällen ist daher ein Umbau der Wohnung erforderlich, um den Wohnraum der gesundheitlichen Beeinträchtigung und den verbleibenden Fähigkeiten des Betroffenen anzupassen und so weit wie möglich einerseits die Selbstständigkeit zu gewährleisten und andererseits die Unterstützung durch Pflegepersonen bestmöglich zu erleichtern.

Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst

Die Versorgung eines Pflegebedürftigen bedeutet für die nahen Angehörigen bzw. die pflegenden Personen abhängig vom Pflegegrad einen enormen Aufwand. Und auch für den Pflegebedürftigen selbst ist die Bewältigung seines Alltags aufgrund seiner eingeschränkten Selbstständigkeit mitunter erheblich erschwert. Um eine derartige Situation bzw. die Pflegesituation zu meistern, können Pflegebedürftige und/ oder deren Angehörige, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause betreut werden möchte oder soll, einen professionellen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Dieser übernimmt die Betreuung bzw. steht bei der Betreuung des Pflegebedürftigen bei pflegerischen und gegebenenfalls medizinischen Maßnahmen sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützend zur Seite.

Formen der Pflege: ambulante und stationäre Pflege

Auch im (hohen) Alter noch körperlich und geistig fit und selbständig sein, den Alltag eigenständig möglichst ohne fremde Hilfe bestreiten können – ein Wunsch, den naturgemäß jeder Mensch hat. Doch die Wirklichkeit sieht leider nicht selten anders aus: viele Menschen können ihren Alltag aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eben nicht mehr alleine und selbständig bestreiten; sie sind pflegebedürftig und benötigen pflegerische Hilfe.

Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte

Aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung sind Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag und in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt; naturgemäß können sie anders als gesunde Menschen kein “normales” Leben führen und sind entsprechend benachteiligt. Um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken und diese auszugleichen, genießen Menschen mit Behinderung verschiedene Vorteile und Sonderrechte; man spricht hier von sogenannten Nachteilsausgleichen.

Pflegeentlastungsbetrag

Die Kosten der notwendigen Pflege einer pflegebedürftigen Person stellen aufgrund ihrer Höhe nicht selten eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um hier Entlastung zu schaffen, stehen dem betroffenen Pflegebedürftigen unterschiedliche Pflegeleistungen zu. Dazu zählen etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die abhängig vom Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen. Eine weitere finanzielle Pflegeleistung stellt der sogenannte Entlastungsbetrag dar, den Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Pflegegrad in gleicher Höhe erhalten.

Kombinationsleistung in der Pflege (Kombinationspflege)

Bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit sehen sich Betroffene (sowohl die pflegebedürftige Person selbst als auch die möglicherweise die Pflege übernehmenden Angehörigen) mit vielen Fragen und Entscheidungen konfrontiert. Neben der Frage, wie die mitunter aufwendige Pflege finanziert werden soll, muss auch geklärt werden, welche Art der Pflege (das heißt, welches Pflegemodell) in Frage kommt. Grundsätzlich kann die Pflege sowohl in häuslicher Umgebung als auch stationär in einer Pflegeeinrichtung stattfinden. Abhängig von der Pflegesituation einschließlich des Umfanges der Pflegebedürftigkeit hat der Betroffene in verschiedener Hinsicht einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.

Gleichstellung mit Schwerbehinderten

Aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung stehen behinderte Menschen im Alltag vor großen Hürden und Herausforderungen, um ihr alltägliches Leben zu meistern. Besonders schwerbehinderte Menschen mit einem Behindertengrad ab 50 sind dabei in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsgestaltung erheblich eingeschränkt. Aber auch weniger schwer behinderte Menschen erfahren Nachteile. Der Gesetzgeber schafft hier in allen Lebensbereichen Ausgleiche, um Behinderten ein möglichst “normales” Leben, das heißt auch mit einer gesicherten Lebensgrundlage, also einem sicheren Arbeitsplatz, zu ermöglichen.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Alleine in Deutschland leben Millionen von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, aufgrund derer die Betroffenen in ihrem Alltagsleben und in ihrer Selbstständigkeit gegenüber gesunden Menschen unterschiedlich stark eingeschränkt sind. Mit dieser Einschränkung – deren Schwere und Ausmaß durch den Grad der Behinderung (GdB) widergespiegelt wird – gehen naturgemäß viele Nachteile einher. Um diese Nachteile soweit möglich auszugleichen, erhalten besonders Personen mit einer Schwerbehinderung gegenüber gesunden Menschen in unterschiedlichen Bereichen Vorteile und Vergünstigungen.