Autokredit Widerruf

Sehr geehrtes Kanzlei-Team,

ich habe bereits überprüfen lassen ob meine finanzierende Bank entsprechende Klauseln enthält und ein Widerruf möglich wäre. Ergebnis: Ja es wäre möglich. Nun ist es so, dass ich ja beim Gebrauchtwagen-Händler eine Anzahlung geleistet habe bspw. 3000 Euro und den Rest über die Bank finanziert habe. Sollte der Widerruf also durchgehen, stellt sich mir die Frage ob ich auch diese 3000 Euro von dem Gebrauchtwagenhändler zurück bekomme, denn im Umkehrschluss: Bei Widerruf, ist meiner Meinung nach ja kein Vertrag und somit kein Kauf entstanden.
Oder aber geht es wirklich nur um die finanzierende Summe? Denn am Ende hat der “kleine Autohändler” ja auch die Anzahlung zurückzugeben?!
Ich bin verwirrt. Für mich sieht es nach zweierlei Gerichtsverfahren aus:

1.) Der Widerruf des Autokredits über entsprechende Darlehenssumme….
2.) Anzahlung beim Verkäufer zurück-fordern, da der Kaufvertrag ( bei erfolgreichem Widerruf der Bank ) ja nicht hätte zustande kommen “dürfen”/”können” …

Dies würde allerdings auch bedeuten, dass nicht nur der “Bank” geschadet wird, sondern entsprechend auch dem Autohändler. Unabhängig von Hersteller und Herstellerbank.

Nochmal konkret: Ich kaufe ein Gebrauchtwagen bei ” fiktivem Gebrauchtwagenhändler” das Auto kostet 20.000 Euro. Ich frage nach einer Finanzierungsmöglichkeit und bekomme die Antwort, wir arbeiten mit der Bank “XYZ” zusammen.
Ich sage dem Gebrauchtwagenhändler… OK, dann zahle ich 5000 Euro so an und möchte gerne die restlichen 15.000 Euro finanzieren.

Wer kommt für den Anzahlungsbetrag auf?

Viele Grüße

Peter

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Guten Tag Peter,

    im Falle des wirksamen Widerrufes erhalten Sie die an den Verkäufer geleistete Anzahlung von der Bank zurück. Dies liegt daran, dass die Bank in sämtliche Rechte und Pflichten des Händlers eintritt. Sie übergeben ja auch Ihr Auto zurück an die Bank und nicht an den Verkäufer.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr KGR Team

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