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    Sensationelles Urteil: Jetzt Beiträge von der AXA zurückfordern

    Die Anwälte unserer Kanzlei haben in einem Verfahren gegen die AXA Private Krankenversicherung vor dem Kölner Oberlandesgericht (Aktenzeichen 9 U 138/19) einen großen Erfolg für AXA-Kunden erzielt. Im Ergebnis hat das OLG bestätigt, dass die Beitragsanpassungen der letzten Jahre, insbesondere ab 2014, unwirksam waren. Die seitdem zusätzlich gezahlten Beträge können die Versicherten daher zurückfordern.

    Privatversicherte bei der AXA Krankenversicherung können daher hohe Rückzahlung geltend machen. Anknüpfungspunkt ist eine unzureichende Begründung der Beitragserhöhung. Die AXA erhöhte die Beiträge in vielen Tarifen, ohne den Kunden dabei eine ausreichend konkrete Begründung zu geben. Dies ist ein Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz – was auch die Richter des OLG Köln so bestätigten.

    Wenn auch Sie Kunde bei der AXA privaten Krankenversicherung sind, wurden vermutlich auch Ihre Tarife unzulässig verteuert. Nutzen Sie einfach unsere kostenfreie und unverbindliche PrüfungKontaktieren Sie uns einfach zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

    Anwaltliche Prüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung

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    geprüfte Fälle

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    Gezahlte Prämien für die AXA Private Krankenversicherung zurückerhalten

    Die Kernpunkte auf einen Blick

    • Jährliche Beitragserhöhungen gibt es bei nahezu allen AXA-Tarifen.

    • Die Rechtslage besagt eindeutig, dass die Erhöhungen unwirksam sind, wenn es an einer klaren Begründung fehlt. Und die Begründungen, die die AXA verwendet hat, erfüllen diese Kriterien nicht.

    • Ansprüche auf Rückerstattungen der überzahlten Beiträge kann man außergerichtlich oder notfalls vor Gericht geltend machen.

    • Im Erfolgsfall erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge der letzten Jahre von der AXA zurück – je nach Tarif mehrere tausend Euro.

    • Außerdem zahlen Sie in der Zukunft wieder die alte, niedrigere Prämie, die vor der widerrechtlichen Erhöhung galt.

    • Die Überprüfung Ihrer AXA-Beitragserhöhungen übernehmen wir kostenfrei und unverbindlich.

    So gehen wir für Sie vor:

    • Benachrichtigungen über Beitragsanpassungen der letzten Jahre zusenden

      Senden Sie uns Ihre AXA-Unterlagen per Post oder E-Mail zu oder laden Sie diese über unsere Upload-Funktion hoch.

    • Wir überprüfen Ihre AXA-Beitragserhöhungen

      Wir überprüfen kostenfrei und unverbindlich, ob die AXA-Beitragserhöhungen rechtmäßig waren.

    • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

      Wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

    • Rückforderung der Prämien

      Wir fordern für Sie die Differenzbeträge bei Ihren Versicherungsprämien zurück.

    • Vertretung vor Gericht

      Falls es notwendig sein sollte, lassen wir für Sie die Unwirksamkeit Ihrer Prämienerhöhung gerichtlich feststellen.

    BGH kippt Treuhänder-Urteile – Rückerstattung trotzdem möglich

    Kernstreitpunkt war bislang die Frage, ob der Treuhänder, der regelmäßige Beitragserhöhungen absegnet, den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn laut Versicherungsgesetz muss er wirtschaftlich unabhängig sein. Die Unabhängigkeit ist bei mehr als 30 % seiner Jahreseinnahmen durch den Versicherer und einer jahrelangen Bindung jedoch äußerst zweifelhaft.
    Der Bundesgerichtshof hat diesen Konflikt zwischen Versicherungsnehmern und den Privaten Krankenversicherungen aber im Jahr 2018 beendet. Die zivilen Gerichte seien für diese Prüfung gar nicht zuständig, das obliege einzig und allein der BaFin. Den Axa-Fall hat das Karlsruher Gericht zurück ans LG Potsdam verweisen, das nun im Rahmen seiner Kompetenzen noch einmal ran darf.

    Erhöhungen wegen unzureichender Begründung unrechtmäßig

    Was nach einer Hiobsbotschaft für die Kunden der Privaten Krankenversicherungen wie AXA klingt, ist tatsächlich noch nicht das Ende des Streits um PKV-Beitragserhöhungen bei der AXA. Denn Gerichte sind sehr wohl für die Frage zuständig, ob die Erhöhung korrekt berechnet und ordnungsgemäß begründet wurde. Und gerade im letzten Punkt liegt eine häufige Fehlerquelle. Die Praxis der Versicherer sieht nämlich wie folgt aus:

    Beitragserhöhungen werden meist pauschal mit „gestiegenen Gesundheitskosten“ begründet. Oftmals wird lediglich kurz das Gesetz zitiert. Weitere Ausführungen gibt es in den seltensten Fällen. Es besteht aber eine gesetzliche Verpflichtung dazu, dem Kunden eine Plausibilitätsprüfung zu ermöglichen. Der einzelne Versicherer muss nachvollziehen könne, warum es konkret zu einer Erhöhung bei seinem Tarif gekommen ist. Die formelhaften Ausführungen der Versicherer genügen diesen Anforderungen nicht. Nachdem dies mehrfach gerichtlich bestätigt wurde, haben AXA-Kunden beste Aussichten auf eine Rückerstattung überzahlter Beiträge.

    AXA muss sich Rückforderungen tausender Kunden stellen

    Selbst wenn es angesichts des BGH-Urteils zunächst schien, als habe die AXA ihren Kopf aus der Schlinge ziehen können, bleiben die Beitragserhöhungen weiterhin angreifbar. Viele tausende Kunden könnten Rückforderungen in vierstelliger Höhe verlangen. Gleichzeitig käme es zu einer Reduktion des Beitrags auf den vorherigen Stand. Ob auch Ihr privater AXA-Krankenversicherungstarif unzulässig verteuert wurde, können wir bei einer kostenfreien und unverbindlichen Prüfung feststellen. Kontaktieren Sie uns einfach.

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    Gerichte positionieren sich gegen floskelhafte Begründung

    Schon mehrfach wurde das Problem einer unzureichenden Begründung von Zivilgerichten entschieden. Hervorzuheben sind hier die Entscheidungen des LG Frankfurt/Oder (Az.: 14 O 203/16) und des LG Berlin (Az. 23 O 78/16). Beide sind sich einig, dass ein Verweis auf „gestiegene Gesundheitskosten“ dem Erfordernis des § 203 Abs. 5 VVG nicht gerecht wird. Die 14. Zivilkammer des LG Frankfurt/Oder führt hierzu aus, solche Allgemeinplätze dazu geeignet seien, bei dem Kunden die Vorstellung hervorzurufen, dass bei jeder Änderung eine beliebige Anpassung der Prämien erfolgen könne. Die Richter in Berlin gehen sogar noch weiter. Sie konstatieren, dass es ohne eine Begründung keine wirksame Beitragsanpassung geben könne, ganz gleich wie sehr diese inhaltlich geboten sei. Für die AXA und andere private Krankenversicherungen ist, die sich mit ihren pauschalen Aussachen vor einer transparenten Erhöhung gedrückt haben, ist das ein Tiefschlag.
    Schließlich könnten hunderttausende Versicherte zuvielgezahlte Beiträge der letzten drei Jahre zurückverlangen. Besonders bei denjenigen, die sich zunächst auf die Problematik des abhängigen Treuhänders gestützt hatten, sollten prüfen lassen, ob nicht zusätzlich auch eine unzureichende Begründung der Erhöhung vorliegt.
    Entgegen des Eindrucks, den das jüngste Urteil des BGHs vermittelt, sind die Aussichten auf eine Rückerstattung für privat Versicherte auch weiterhin gut. Für Versicherungsnehmer gilt daher, dass sie ihre Ansprüche prüfen sollten, bevor diese verjähren.
    Lassen Sie jetzt kostenfrei überprüfen, ob auch Ihre Beiträge der AXA privaten Krankenversicherung zu Unrecht erhöht wurden.

    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Ihre Fragen und unsere Antworten zur AXA-Beitragsrückerstattung

    Habe auch ich zu hohe Beiträge an die private Krankenversicherung gezahlt?

    Von der Rückforderung der Versicherungsbeiträge können möglicherweise bis zu 8 Millionen Kunden profitieren, die einen Vertrag mit einer der privaten Krankenversicherungen in Deutschland besitzen. Kunden der AXA und der DKV können mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit ihre Beiträge zurückerhalten. Das gleiche gilt auch für Kunden der DBV.

    Potentiell könnten auch alle weiteren privaten Versicherungsanbieter betroffen sein, denn sie alle haben in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei vermutlich rechtswidrig vorgegangen.

    Allerdings muss jeder Versicherte seine Rechte einzeln geltend machen, da es keine Möglichkeit einer “Sammelklage” o.ä. gibt. Aufgrund unserer Spezialisierung auf Bank- und Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche kompetent und sachkundig durch.

    Warum sind die Beitragsanpassungen unwirksam?

    Der Rückzahlungsanspruch gegen die Krankenversicherung besteht, weil die Versicherungen die Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsanpassung nicht erfüllt haben. Grundsätzlich dürfen Versicherungen natürlich ihre Beiträge anheben, wenn ein Grund vorliegt. Diese Gründe müssen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden, so dass dieser sie verstehen und nachvollziehen kann.

    Beitragserhöhungen werden nicht plausibel begründet

    Mittlerweile haben das OLG Köln sowie zuvor bereits mehrere Landgerichte (z.B. LG Neuruppin und LG Frankfurt/Oder) festgestellt, dass die Erhöhungen formal unwirksam waren, weil dem Versicherten im Zuge der Beitragserhöhung nicht die maßgeblichen Gründe für diese Erhöhung mitgeteilt worden sind. Eine solche Mitteilung sieht nämlich § 203 Abs. 5 VVG vor. Der Versicherte muss nachvollziehen und zumindest grob prüfen können, warum seine Versicherung es für nötig hielt, die Beiträge zu erhöhen.

    Diesen relativ niedrigen Anforderungen genügen viele Ankündigungen der Beitragserhöhungen nicht. Häufig erschöpfen sich die entsprechenden Mitteilungen in Floskeln oder in schlichter Wiederholung des Gesetzeswortlauts. Das reicht für eine wirksame Mitteilung nicht aus. Daher wurden dem Versicherten in dem Verfahren vor dem LG Neuruppin ca. 10.000 EUR zugesprochen.

    Es lohnt sich also, sich die Ankündigungen von Beitragserhöhungen genauer anzuschauen. Vermissen Sie eine plausible Begründung der Erhöhung, stehen die Chancen gut, dass die Erhöhungen rechtswidrig gewesen sind. Ihnen steht in diesem Fall ein Rückforderungsanspruch zu.

    Zu beachten ist hier allerdings die Verjährungsfrist. Diese ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch werden zum 31.12. eines jeden Jahres zahlreiche Ansprüche verjähren.

    Welche Versicherungen sind betroffen?

    Uns haben Mittlerweile Kunden aller großen Versicherungsgesellschaften kontaktiert. bei der Prüfung der Beitragserhöhungen konnten wir feststellen, dass die Begründungen so gut wie nie den Anforderungen der Gerichte genügen. Es handelt sich stets um ähnliche Floskeln oder eine reine Wiedergabe des Gesetzestextes ohne Informationsgehalt.

    Unserer Einschätzung nach gibt es daher grundsätzlich keine Versicherung, deren Beitragsanpassungen ordnungsgemäß waren. Je nach Tarif und Jahr der Erhöhung kann es im Einzelfall anders aussehen.

    Bislang gibt es gerichtliche Urteile insbesondere gegen die AXA, die Barmenia und die DKV. Hier liegen voraussichtlich Millionen Fälle unwirksamer Beitragserhöhungen vor. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich immer eine kostenfreie anwaltliche Überprüfung.

    Grundsätzlich haben alle privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei ähnlich vorgegangen wie AXA und DKV. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch gegen andere Versicherungen die ersten Urteile ergehen.

    Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?

    Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
    Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
    Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.

    Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

    Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

    Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Brauche ich anwaltliche Vertretung?

    Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

    Wird die Versicherung meinen Vertrag kündigen oder die Leistungen kürzen?

    Nein, Ihre Versicherung wird Ihren Versicherungsvertrag nicht kündigen. Eine Versicherung hat gar nicht die rechtliche Möglichkeit dazu, den Vertrag zu kündigen, nur weil Sie Ansprüche auf Beitragsrückerstattung geltend machen. Ein Kündigungsrecht würde nur entstehen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß zahlen würden. Daher sollten Sie natürlich weiterhin Ihre Beiträge in voller Höhe zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

    Auch die Sorge, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter regulieren und weniger Kulanz zeigen wird, können wir Ihnen nehmen. Im Gegenteil ist Ihr Versicherer nun darüber informiert, dass Sie von einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vertreten werden. Daher wird er ggf. sogar noch schneller und kulanter auf Ihre Versicherungsfälle reagieren.

    Habe ich auch nach dem BGH-Urteil eine Chance auf Beitragsrückzahlungen?

    Ja. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf lediglich die Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Treuhänders erfüllt waren. Dessen Abhängigkeit darf jedoch kein Gericht, sondern nur die BaFin als zuständige Behörde feststellen.

    Gleichzeitig stellten die Bundesrichter aber fest, dass eine Beitragserhöhung aus anderen Gründen unwirksam sein kann – und dies dürfen die Gerichte durchaus selbst prüfen und entscheiden. Dazu zählt eine fehlerhafte Begründung. Wer überlegt, Klage einzureichen, sollte sich dementsprechend nicht länger auf den Vorwurf eines wirtschaftlich abhängigen Treuhänders stützen. Empfehlenswert ist es vielmehr, überprüfen zu lassen, ob die Begründung in ausführlicher und plausibler Form abgegeben wurde. Ein Rückzahlungsverlangen kann allein auf diesen Fehler gestützt werden. Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich nur auf die Treuhänderproblematik. Gleichzeitig klärte der BGH, dass Klagen wegen unzureichender Begründung weiterhin möglich sind.

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema AXA-Beitragserhöhung? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    6 Kommentare
    1. Andreas R.
      says:

      Ich habe ein Schreiben der AXA erhalten, mit einer Beitragserhöhung für 2021. In dem Schreiben werden aber auch die Beitragserhöhungen der letzten Jahre begründet, was merkwürdig ist.

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        damit versucht die AXA, mögliche Ansprüche nachträglich zu verhindern. Ob dies zulässig ist, prüfen wir gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ilja Ruvinskij
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    2. Marvin
      says:

      Wäre so eine kostenfreie Prüfung auch für meine PKV bei der Hanse Merkur möglich? Ich bekam letzte Woche das Schreiben und sie wollen gut 10% mehr haben. Die Jahre zuvor ging es auch schrittweise nach oben. Obwohl ich bislang nicht eine Leistung über die Hanse Merkur abgerechnet habe. Das ärgert einen dann schon sehr.

      Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        selbstverständlich gilt die kostenlose Prüfung und Erstberatung auch für Sie. Einer unserer Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    3. Rasic
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      kann man eine Rückerstattung auch dann beantragen, wenn die Mitteilungsschreiben der Beitragserhöhungen nicht mehr vorliegen?

      Freundliche Grüße
      Vitomir R.

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Dies ist grundsätzlich kein Problem, in diesem Fall können die fehlenden Unterlagen direkt von der Versicherung angefordert werden. Diese ist verpflichtet, die Unterlagen zu versenden. Gerne erläutern wir in einer kostenlosen Erstberatung die gesamte Vorgehensweise und berechnen die mögliche Rückerstattung.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

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