Sensationelles Urteil: Jetzt Beiträge von der AXA zurückfordern
Die Anwälte unserer Kanzlei haben in einem Verfahren gegen die AXA Private Krankenversicherung vor dem Kölner Oberlandesgericht (Aktenzeichen 9 U 138/19) einen großen Erfolg für AXA-Kunden erzielt. Im Ergebnis hat das OLG bestätigt, dass die Beitragsanpassungen der letzten Jahre, insbesondere ab 2014, unwirksam waren. Die seitdem zusätzlich gezahlten Beträge können die Versicherten daher zurückfordern.
Privatversicherte bei der AXA Krankenversicherung können daher hohe Rückzahlung geltend machen. Anknüpfungspunkt ist eine unzureichende Begründung der Beitragserhöhung. Die AXA erhöhte die Beiträge in vielen Tarifen, ohne den Kunden dabei eine ausreichend konkrete Begründung zu geben. Dies ist ein Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz – was auch die Richter des OLG Köln so bestätigten.
Wenn auch Sie Kunde bei der AXA privaten Krankenversicherung sind, wurden vermutlich auch Ihre Tarife unzulässig verteuert. Nutzen Sie einfach unsere kostenfreie und unverbindliche Prüfung. Kontaktieren Sie uns einfach zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung.
Ich habe ein Schreiben der AXA erhalten, mit einer Beitragserhöhung für 2021. In dem Schreiben werden aber auch die Beitragserhöhungen der letzten Jahre begründet, was merkwürdig ist.
Sehr geehrter Herr R.,
damit versucht die AXA, mögliche Ansprüche nachträglich zu verhindern. Ob dies zulässig ist, prüfen wir gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wäre so eine kostenfreie Prüfung auch für meine PKV bei der Hanse Merkur möglich? Ich bekam letzte Woche das Schreiben und sie wollen gut 10% mehr haben. Die Jahre zuvor ging es auch schrittweise nach oben. Obwohl ich bislang nicht eine Leistung über die Hanse Merkur abgerechnet habe. Das ärgert einen dann schon sehr.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Sehr geehrter Fragesteller,
selbstverständlich gilt die kostenlose Prüfung und Erstberatung auch für Sie. Einer unserer Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man eine Rückerstattung auch dann beantragen, wenn die Mitteilungsschreiben der Beitragserhöhungen nicht mehr vorliegen?
Freundliche Grüße
Vitomir R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Dies ist grundsätzlich kein Problem, in diesem Fall können die fehlenden Unterlagen direkt von der Versicherung angefordert werden. Diese ist verpflichtet, die Unterlagen zu versenden. Gerne erläutern wir in einer kostenlosen Erstberatung die gesamte Vorgehensweise und berechnen die mögliche Rückerstattung.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt