Gericht bestätigt: Kunden der Alten Oldenburger haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Alten Oldenburger Krankenversicherungen waren unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Alte Oldenburger meist nicht bereit, die Überzahlungen zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen in immer mehr Fällen in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversicherte der Alten Oldenburger Krankenversicherung die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte vor dem OLG Stuttgart am 1.8.2022 (Aktenzeichen 7 U 298/21) ein sehr erfreuliches Urteil gegen die Alte Oldenburger Versicherung erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 1.177,35 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten vornehmen.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Alte Oldenburger die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine ausreichende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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