Geld zurück mit Widerruf des Mercedes-Kredits
Der sogenannte Widerrufsjoker ist ein Thema, welches das Verbraucherrecht schon seit mehreren Jahren dominiert. Durch die mediale Berichterstattung haben viele Darlehensnehmer von der Möglichkeit gehört haben, einen Immobilienkredit zu widerrufen. Auch die Lebensversicherung wurde in diesem Zusammenhang oft genannt. Darüber hinaus können aber auch betroffene Käufer eines Mercedes den Widerrufsjoker für sich in Betracht ziehen. Betroffen sind sie zumeist, wenn der Wagen mittels eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Kredits, zum Beispiel von der Mercedes-Bank finanziert wurde.
Für solche verbundenen Finanzierungsverträge hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und am 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20) entschieden, dass vielen Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Neben zahlreichen anderen Banken sind auch von der Mercedes-Bank verwendete Verträge betroffen, da sie für Verbraucher in entscheidenden Punkten unverständlich sind. Dies kann bedeutende Nachteile für die Darlehensnehmer nach sich ziehen, sodass der EuGH in seinen Entscheidungen konsequenterweise ein Widerrufsrecht bejahte. Autofahrer haben dadurch jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten.
Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch auch für Sie Sinn macht, können Sie von unseren erfahrenen Anwälten erfahren.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.