Geld zurück mit Widerruf des Mercedes-Kredits
Der Widerrufsjoker – ein Thema, welches das Verbraucherrecht schon seit mehreren Jahren dominiert. Viele werden von der Möglichkeit gehört haben, den Immobilienkredit zu widerrufen. Auch die Lebensversicherung wurde in diesem Zusammenhang oft genannt. Doch auch, wer einen Mercedes fährt, sollte den Widerrufsjoker für sich in Betracht ziehen. Nämlich dann, wenn er den Wagen mittels eines Kredits der Mercedes-Bank finanziert hat, da am 26.03.2020 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden wurde, dass viele Autokreditverträge widerrufbar sind. Der Widerruf von Autokrediten – ein brandaktuelles Thema des Verbraucherrechts – macht es möglich.
Denn auch die von der Mercedes-Bank verwendeten Verträge sind für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich, was zum Nachteil des Verbrauchers führen kann und daher nun zum Widerruf berechtigt. Autofahrer haben dadurch jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19). Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.