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    Landgericht Amberg bestätigt: Kunden der Debeka-Privatversicherung haben jahrelang zu viel gezahlt

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Debeka waren nicht wirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Debeka oft nicht bereit, die Überzahlungen freiwillig zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversichertedie zu viel gezahlten Beiträge zurück.

    Unsere Kanzlei konnte nun vor dem LG Amberg am 17.10.2022 (Aktenzeichen 22 S 840/21 ) auch gegen die Debeka ein sehr erfreuliches Urteil erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 1.776,87 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.

    Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Debeka ihre Versicherungsbeiträge, ohne hierzu eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung zu geben. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

    Anwaltliche Prüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung

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    Beitragserhöhungen aufgrund fehlerhafter Limitierungsmittelvergabepraxis unwirksam

    Was ist eine Limitierungsmittelvergabe?

    Die Limitierungsmittelvergabe ist ein Prozess, der darauf beruht, dass private Krankenversicherungen gezielt mehr vereinnahmen als sie eigentlich benötigen, um auch in Zeiten hoher Leistungsbeanspruchung leistungsfähig zu bleiben. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass diese systemisch hervorgerufenen Überschüsse zu großen Anteilen wieder zurück an die Versichertengemeinschaft fließen.

    Auch die Verordnung des Finanzministerium, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV), bestärkt in ihrem § 22  dieses Prinzip, indem sie vorschreibt, dass 80 % der Überschüsse in einen bilanziellen Posten fließen sollen, der sich “Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen” nennt. Diese Mittel müssen binnen spätestens vier Jahren zugunsten der Versichertengemeinschaft genutzt werden.

    Wir haben neue rechtliche Ansätze entwickelt und greifen Beitragsanpassungen nun materiell unter dem Aspekt der ermessensfehlerhaften (zu niedrigen) Limitierungen von Beitragsanpassungen an. Dadurch haben sich die Erfolgsaussichten in Verfahren gegen die Debeka stark verbessert.

    Deutschlands höchstes Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat in einem Urteil vom 22.06.2022 (Az.: IV ZR 193/20) entschieden, dass die die Versicherer beweisen müssen, dass die Prämienerhöhung rechtmäßig erfolgt ist.

    Wörtlich heißt es dort:

    [Der Versicherungsnehmer] hat insbesondere nicht das Fehlen einer materiell wirksamen Prämienerhöhung als Rechtsgrund für die Zahlung der erhöhten Beiträge darzulegen. In einem gerichtlichen Verfahren hat vielmehr der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen.

    Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer muss lediglich wissen, dass es eine Prämienerhöhung gab und diese für nicht berechtigt halten!

    Es gibt auch zwei oberlandesgerichtliche Entscheidungen in Parallelverfahren gegen die AXA (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2021, Az. 7 U 237/18 und OLG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2023, Az. 11 U 150/18), die unsere Ansicht bestätigen und die Darlegungs- und Beweislastverteilung klarstellen.

    Beitragserstattung der Debeka – die Kernpunkte

    Die Kernpunkte auf einen Blick

    • Die Debeka erhöht die Beiträge in regelmäßigen Abständen.

    • Auf formellen oder materiellen Gründen sind die Beitragserhöhungen unwirksam.

    • Bei solchen Fehlern haben Versicherte Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Prämien.

    • Im für Sie günstigen Fall muss die Debeka Ihnen die während der letzten Jahre zu viel gezahlten Prämienanteile zurückerstatten – das können abhängig vom Tarif bis zu einigen tausend Euro sein.

    • Zudem gilt für Versicherte zukünftig wieder die alte, also vor der widerrechtlichen Erhöhung gezahlte, niedrigere Prämie.

    • Eine mögliche unzulässige Erhöhung Ihrer Debeka -Beiträge überprüfen wir für Sie kostenlos und unverbindlich.

    So gehen wir für Sie vor:

    • UNTERLAGEN ÜBER BEITRAGSERHÖHUNGEN DER LETZTEN JAHRE ZUSENDEN

      Lassen Sie uns Ihre Debeka -Unterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen oder laden Sie diese über unsere Upload-Funktion hoch.

    • WIR ÜBERPRÜFEN IHRE CKV-BEITRAGSERHÖHUNGEN

      Kostenfrei und unverbindlich überprüfen wir die Anpassungen Ihrer Debeka -Beiträge auf deren Rechtmäßigkeit.

    • DECKUNGSANFRAGE BEI IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

      Wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    • RÜCKFORDERUNG DER BEITRÄGE

      Wir fordern für Sie die überbezahlten Beiträge der vergangenen Jahre zurück.

    • VERTRETUNG VOR GERICHT

      Falls erforderlich, erwirken wir für Sie die gerichtliche Feststellung, dass die Erhöhung Ihrer Prämien unwirksam war.

    Beitragserhöhungen aufgrund fehlerhafte Begründungen unwirksam

    Der BGH betonte in seinem Urteil zum Treuhänder-Streit, dass Beitragserhöhungen bei mangelhafter Begründung unwirksam sind. Inwiefern Prämienerhöhungen korrekt berechnet und auch begründet wurden, müssen Zivilgerichte entscheiden. Doch was bedeutet dies im Einzelnen für Kunden der Debeka ?

    Debeka: Unzureichende Begründung der Beitragserhöhungen

    Um Privatversicherte vor willkürlichen Beitragserhöhungen und damit einhergehenden Kostenfallen zu bewahren, sind zulässige Beitragserhöhungen der PKV an gesetzliche Vorgaben geknüpft und gemäß § 203 Abs. 5 VVG nachvollziehbar zu begründen. Ein simpler, allgemeiner Hinweis auf “gestiegene Gesundheitskosten”, der als Begründung unzähliger Beitragsanpassungen dient, ist eindeutig nicht ausreichend.

    Eine stichhaltige, ausreichende und auch für juristische Laien verständliche Begründung für eine Erhöhung der Beiträge sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein – allerdings klafft hier zwischen “Soll” und “Ist” häufig eine beträchtliche Lücke. Denn statt – wie vorgeschrieben – eine ausführliche, plausible und nachvollziehbare Begründung der Prämienanpassungen zu liefern, verwendet die Debeka allzu oft nur unbestimmte, mehrdeutige oder gar nichtssagende Floskeln, bleibt detaillierte Argumente aber schuldig.

    Dies verstößt allerdings gegen § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) – mit erfreulicher Konsequenz für die betroffenen Versicherungsnehmer der Debeka: sie haben Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge, wobei es sich hier durchaus um fünfstellige Summen handeln kann.

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    Beträchtliche Rückerstattungen bei vielen Versicherungsnehmern

    Die Folgen der unwirksamen Beitragserhöhung bei Debeka & Co. sind weitreichend: Tausende Privatversicherte haben nämlich Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge durch die privaten Krankenversicherungen; diese bewegen sich abhängig vom Tarif im vier- bis fünfstelligen Bereich. Die aktuelle Rechtsprechung gibt den Verbrauchern Recht: so urteilten etwa das LG Berlin (Aktenzeichen 23 O 78/16) und das LG Frankfurt/Oder (Aktenzeichen 14 O 203/16), dass allein der allgemeine Hinweis darauf, dass die “Gesundheitskosten gestiegen seien”, in keiner Weise die in § 203 Abs. 5 VVG formulierten Anforderungen erfüllt. Vielmehr war das LG Berlin der Auffassung, dass eine Beitragserhöhung ohne ausreichende Begründung grundsätzlich unwirksam ist, unabhängig davon, ob inhaltlich geboten oder nicht – eine herbe Niederlage für Debeka, DVK, Barmenia und Co., die mit weiteren Rückzahlungsansprüchen rechnen müssen, die sich in Milliardenhöhe bewegen könnten. Und auch der Bayrischen Beamtenkrankenkasse drohen empfindliche Rückerstattungen von überbezahlten Beiträgen an unzählige Kunden.

    Kostenfreie Überprüfung Ihrer Beitragserhöhung

    Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Prüfung können wir auch für Sie als Kunden der Debeka feststellen, ob gegebenenfalls der Tarif in unzulässiger Weise erhöht wurde. Unsere Mitarbeiter geben nach einer Überprüfung Ihrer Unterlagen bei einer – ebenfalls kostenlosen – telefonischen Beratung eine Ersteinschätzung ab. Werden Sie noch heute tätig: senden Sie uns Ihre Versicherungs-Unterlagen zu und erhalten Sie im günstigen Fall zu viel gezahlte Beiträge zurück.

    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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