Landgericht Amberg bestätigt: Kunden der Debeka-Privatversicherung haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Debeka waren nicht wirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Debeka oft nicht bereit, die Überzahlungen freiwillig zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversichertedie zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte nun vor dem LG Amberg am 17.10.2022 (Aktenzeichen 22 S 840/21 ) auch gegen die Debeka ein sehr erfreuliches Urteil erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 1.776,87 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Debeka ihre Versicherungsbeiträge, ohne hierzu eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung zu geben. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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