OLG Zweibrücken bestätigt: Kunden der HUK Coburg Krankenversicherung haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der HUK Coburg Krankenversicherung waren unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die HUK Coburg Krankenversicherung meist nicht bereit, die Überzahlungen zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversicherte der HUK Coburg Krankenversicherung die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte unter anderem vor dem Rheinland-Pfälzischen OLG Zweibrücken am 26.10.2022 (Aktenzeichen 1 U 236/21) ein sehr positives Urteil gegen die HUK Coburg erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 709,80 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die HUK Coburg die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!