Widerrufsjoker ermöglicht hohe Ersparnisse
Die Renault- Bank, die sowohl eine Finanzierung von Renault als auch von Dacia Fahrzeugen anbietet, macht seit 1947 ein gutes Geschäft. Neben der reinen Finanzierung bietet sie auch andere Services, wie zum Beispiel Restschuldversicherungen an. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung und tausenden von Mitarbeitern würde man vermuten, dass die Vertragsunterlagen der Renault-Bank fehlerlos sind. Weit gefehlt. Denn auch bei Verträgen der Renault-Bank kann aufgrund eines bestimmten Fehlers nun Widerruf eingelegt werden. Das entschied zum Vorteil der Verbraucher jetzt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und legte in einem Urteil am 26.03.2020 fest, dass so gut wie alle Autokreditverträge widerrufbar sind.
Wie auch bei der Renault-Bank, sind die von den meisten Banken verwendeten Verträge nämlich für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich. Entscheidend ist, dass dies nicht zum Nachteil des Verbrauchers führen darf. So haben Autofahrer jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19). Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.