Gericht bestätigt: Kunden der Bayrischen Beamtenkrankenkasse haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Bayrischen Beamtenkrankenkasse waren unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Bayrische Beamtenkrankenkasse meist nicht bereit, die Überzahlungen zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversicherte der Bayrischen Beamtenkrankenkasse die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte vor dem OLG Celle am 15.12.2022 (Aktenzeichen 8 U 17/22) ein sehr erfreuliches Urteil gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 4.908,24 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Bayrische Beamtenkrankenkasse die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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