Positives Urteil für unsere Mandanten: Beiträge zurück von der Continentale
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Continentale waren jahrelang unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Continentale oft nicht bereit, die Überzahlungen freiwillig zurückzuerstatten. In diesen Fällen erkämpfen wir die gerechte Rückzahlung für unsere Mandanten vor Gericht!
Unsere Kanzlei konnte vor dem OLG Karlsruhe am 19.10.2022 (Aktenzeichen 8 U 17/22) einen Erfolg gegen die Continentale erzielen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 1.251,52 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Continentale die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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