Reform Insolvenzrecht 2014
Gilt die Verkürzung der Regelinsolvenz auf 5 Jahre gem. Insolvenzrecht 2014 für alle oder nur für ab 2014 beantragten Insolvenzverfahren? Mein Regelinsolvenzverfahren wurde im Juni 2013 eröffnet. Muss ich, falls die Neuregelung für mich zutrifft, die Verkürzung beantragen?
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
leider gilt diese Verkürzungsmöglichkeit nur für Privatinsolvenzen die nach der Gesetzesänderung eröffnet worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt