Geld zurück mit Widerruf des Porsche-Kredits
Der deutsche Luxuswagenhersteller Porsche, der erst kürzlich an die Börse gegangen ist, bietet über die Porsche-Bank verschiedene Finanzierungs- und Kreditmodelle an. Kunden können sich auf diese Weise komfortabel ein teures Auto finanzieren. Allerdings waren diese Finanzierungsverträge jahrelang mit wesentlichen Mängeln behaftet.
In mehreren entscheidenden Punkten waren die Verträge für die Kunden unverständlich. Solche Unklarheiten in den verbundenen Kreditverträgen ziehen erhebliche Nachteile für den Verbraucher nach sich, sodass sie nicht folgenlos bleiben dürfen. Um diese Nachteile abzuwenden, haben betroffene Porschefahrer das Recht, einen Widerspruch zu erklären. Damit können sie ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückerhalten.
Entsprechende Urteile fällte Europas höchstes Gericht am 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und am 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20). Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch auch für Sie Sinn macht, werden unsere erfahrenen Anwälten Ihnen darlegen.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.