Geld zurück mit Widerruf des Porsche-Kredits
Wie bei vielen anderen Autoherstellern haben Verbraucher auch bei Porsche die Möglichkeit, über die Hersteller-Bank ihr Fahrzeug zu finanzieren. Dafür bietet die Porsche-Bank verschiedene Finanzierungs- und Kreditmodelle an. Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), entschied allerdings am 26.03.2020, dass nun so gut wie alle Autokreditverträge widerrufbar sind.
Zu begründen ist dies dadurch, dass die von den meisten Banken verwendeten Verträge für die Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich sind. Allerdings darf hierdurch kein Nachteil für den Verbraucher entstehen. Autofahrer haben deswegen jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19). Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.