Oberlandesgericht München: Kunden der Süddeutschen Krankenversicherung haben jahrelang zu viel gezahlt
Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Süddeutschen Krankenversicherung waren unwirksam! Doch wie andere private Krankenversicherungen ist auch die Süddeutsche Krankenversicherung meist nicht bereit, die Überzahlungen zurückzuerstatten. Allerdings wiesen Gerichte die privaten Versicherungen im letzten Jahr immer öfter in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – in der Folge erhielten Betroffene Privatversicherte der Süddeutschen Krankenversicherung die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Unsere Kanzlei konnte unter anderem vor dem OLG München am 01.09.2022 (Aktenzeichen 14 U 1499/22) ein sehr positives Urteil gegen die Süddeutsche erreichen. Aufgrund fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen musste die Privatversicherung eine Rückzahlung von 5.214,44 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten leisten.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die Süddeutsche die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien für den maßgeblichen Zeitraum.
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