Wohnmobilkredit widerrufen und Geld zurückerhalten
Caravan, Camper und Wohnmobil sind für viele mehr als nur eine bequeme Möglichkeit, Urlaub zu machen. Sie sind ein Lebensgefühl. Wer in der Stadt wohnt, aber dennoch die Abenteuer des freien Reisens schätzt, steht wegen der Umweltplaketten häufig vor der Wahl, sein Wohnmobil entweder außerhalb zu parken, und auch dort zu beladen, oder eben auf ein neues Modell umzusteigen.
Für diejenigen, die ihren Camper mittels Kredit finanziert haben und ersetzten oder einfach etwas Geld sparen möchten, bietet sich nun eine hervorragende Lösung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nämlich am 26.03.2020, dass so gut wie alle Autokreditverträge widerrufbar sind. Das ermöglicht den Verbrauchern, den finanzierten Camper auch noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten.
Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte jetzt in einem Urteil (Aktenzeichen C 66-19), dass die von den meisten Banken verwendeten Verträge für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich sind. Dies darf allerdings nicht zum Nachteil des Verbrauchers führen . Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung zu diesem Thema.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.