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    Sensationelles Urteil: Kunden der Central haben jahrelang zu viel gezahlt

    Unwirksame Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Central Krankenversicherungen – es ist eine unendliche Geschichte, ein fortwährender “Kampf”, der häufig gerichtlich ausgefochten wird. Während zunächst der sogenannte Treuhänderstreit im Fokus stand, sind es nun fehlerhafte Begründungen der Beitragserhöhungen. In einer mittlerweile immer größer werdenden Zahl von Verfahren wiesen Gerichte die privaten Versicherungen in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – die Folge: Betroffene Privatversicherte der Central Krankenversicherung können die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten.

    Unsere Kanzlei konnte vor dem OLG Köln (Aktenzeichen 9 U 138/19) ein sehr positives Urteil gegen die AXA Versicherung erreichen. Auch andere private Krankenversicherungen mussten bereits infolge fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen verlorene Gerichtsverfahren hinnehmen. In diesen “illustren Kreis” gesellt sich nun auch die Central Krankenversicherung (CKV) / Generali Krankenversicherung. Auch die Central Krankenversicherung verwendet die mangelhaften Begründungen, daher haben auch die Kunden der Central/Generali gute Aussichten auf hohe Rückerstattungen.

    Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die CKV die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine vorschriftsmäßige Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die anteilige Rückerstattung der überbezahlten Prämien für den unwirksamen Zeitraum.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

    Anwaltliche Prüfung Ihrer PKV-Beitragserhöhung

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    Beitragserstattung der Central / Generali Krankenversicherung – die Kernpunkte

    Die Kernpunkte auf einen Blick

    • Die CKV erhöht die Beiträge in regelmäßigen Abständen.

    • Ohne eine nachvollziehbare und ausführliche Begründung sind die Beitragserhöhungen unwirksam.

    • Da die CKV dieser Pflicht – Erhöhungen plausibel und detailliert zu begründen – nicht nachkommt, haben Versicherte Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Prämien.

    • Im für Sie günstigen Fall muss die CKV Ihnen die während der letzten Jahre zu viel gezahlten Prämienanteile zurückerstatten – das können abhängig vom Tarif bis zu einigen tausend Euro sein.

    • Zudem gilt für Versicherte zukünftig wieder die alte, also vor der widerrechtlichen Erhöhung gezahlte, niedrigere Prämie.

    • Eine mögliche unzulässige Erhöhung Ihrer CKV-Beiträge überprüfen wir für Sie kostenlos und unverbindlich.

    So gehen wir für Sie vor:

    • UNTERLAGEN ÜBER BEITRAGSERHÖHUNGEN DER LETZTEN JAHRE ZUSENDEN

      Lassen Sie uns Ihre CKV-Unterlagen auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen oder laden Sie diese über unsere Upload-Funktion hoch.

    • WIR ÜBERPRÜFEN IHRE CKV-BEITRAGSERHÖHUNGEN

      Kostenfrei und unverbindlich überprüfen wir die Anpassungen Ihrer CKV-Beiträge auf deren Rechtmäßigkeit.

    • DECKUNGSANFRAGE BEI IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

      Wir stellen kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    • RÜCKFORDERUNG DER BEITRÄGE

      Wir fordern für Sie die überbezahlten Beiträge der vergangenen Jahre zurück.

    • VERTRETUNG VOR GERICHT

      Falls erforderlich, erwirken wir für Sie die gerichtliche Feststellung, dass die Erhöhung Ihrer Prämien unwirksam war.

    Treuhänderstreit “vom Tisch”…

    Hinsichtlich der Wirksamkeit der PKV-Beitragserhöhungen ging es bisher im Wesentlichen um die strittige Frage, ob ein Treuhänder, der regelmäßigen Beitragserhöhungen zustimmt, im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben handelt. Das Versicherungsgesetz (VVG) fordert nämlich seine wirtschaftliche Unabhängigkeit – wenn allerdings seine Jahreseinnahmen zu über 30% vom Versicherer gezahlt werden, mit dem ihn im Übrigen eine jahrelange Zusammenarbeit verbindet, sind Zweifel an dieser Unabhängigkeit angebracht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier 2018 entschieden, dass die Lösung bzw. Entscheidung eines solchen Konfliktes (Unabhängigkeit ja oder nein; Zulässigkeit der Zustimmung zu den Beitragserhöhungen ja oder nein) nicht den Zivilgerichten obliege, sondern Sache der entsprechenden Aufsichtsbehörde, der BaFin sei.

    …doch Beitragserhöhungen durch fehlerhafte Begründungen weiter unwirksam

    Das bedeutet allerdings mitnichten, dass dadurch der Streit um die PKV-Beitragserhöhungen entschieden ist. Der BGH betonte nämlich auch, dass eine Beitragserhöhung bei mangelhafter Begründung unwirksam ist. Und die zentrale Frage, inwiefern Prämienerhöhungen korrekt berechnet und auch begründet wurden, fällt nach wie vor in die Zuständigkeit der Gerichte. Doch was bedeutet dies im Einzelnen für Kunden der Central / Generali Krankenversicherung?

    Central/Generali: Unzureichende Begründung der Beitragserhöhungen

    Um Privatversicherte vor willkürlichen Beitragserhöhungen und damit einhergehenden Kostenfallen zu bewahren, sind zulässige Beitragserhöhungen der PKV an gesetzliche Vorgaben geknüpft und gemäß § 203 Abs. 5 VVG nachvollziehbar zu begründen. Ein simpler, allgemeiner Hinweis auf “gestiegene Gesundheitskosten”, der als Begründung unzähliger Beitragsanpassungen dient, ist bei weitem nicht ausreichend.

    Eine stichhaltige, ausreichende und auch für juristische Laien verständliche Begründung für eine Erhöhung der Beiträge sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein – allerdings klafft hier zwischen “Soll” und “Ist” häufig eine beträchtliche Lücke. Denn statt – wie vorgeschrieben – eine ausführliche, plausible und nachvollziehbare Begründung der Prämienanpassungen zu liefern, verwendet die Central private Krankenversicherung allzu oft nur unbestimmte, mehrdeutige oder gar nichtssagende Floskeln, bleibt detaillierte Argumente aber schuldig.

    Dies verstößt allerdings gegen § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) – mit erfreulicher Konsequenz für die betroffenen Versicherungsnehmer der Central: sie haben Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge, wobei es sich hier durchaus um fünfstellige Summen handeln kann.

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    Beträchtliche Rückerstattungen bei vielen Versicherungsnehmern

    Die Folgen der unwirksamen Beitragserhöhung bei Central & Co. sind weitreichend: Millionen Privatversicherte haben nämlich Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge durch die privaten Krankenversicherungen; diese bewegen sich abhängig vom Tarif im vier- bis fünfstelligen Bereich. Die aktuelle Rechtsprechung gibt den Verbrauchern Recht: so urteilten etwa das LG Berlin (Aktenzeichen 23 O 78/16) und das LG Frankfurt/Oder (Aktenzeichen 14 O 203/16), dass allein der allgemeine Hinweis darauf, dass die “Gesundheitskosten gestiegen seien”, in keiner Weise die in § 203 Abs. 5 VVG formulierten Anforderungen erfüllt. Vielmehr war das LG Berlin der Auffassung, dass eine Beitragserhöhung ohne ausreichende Begründung grundsätzlich unwirksam ist, unabhängig davon, ob inhaltlich geboten oder nicht – eine herbe Niederlage für AXA, DVK, Barmenia und Co., die mit weiteren Rückzahlungsansprüchen rechnen müssen, die sich in Milliardenhöhe bewegen könnten. Und auch der Central Krankenversicherung / Generali drohen empfindliche Rückerstattungen von überbezahlten Beiträgen an unzählige Kunden.

    Kostenfreie Überprüfung Ihrer Beitragserhöhung

    Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Prüfung können wir auch für Sie als Kunden der Central Krankenversicherung feststellen, ob gegebenenfalls der Tarif in unzulässiger Weise erhöht wurde. Unsere Mitarbeiter geben nach einer Überprüfung Ihrer Unterlagen bei einer – ebenfalls kostenlosen – telefonischen Beratung eine Ersteinschätzung ab. Werden Sie noch heute tätig: senden Sie uns Ihre Central-Unterlagen zu und erhalten Sie im günstigen Fall zu viel gezahlte Beiträge zurück.

    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Ihre Fragen und unsere Antworten zur CKV-Beitragsrückerstattung

    Habe auch ich zu hohe Beiträge an die private Krankenversicherung gezahlt?

    Von der Rückforderung der Versicherungsbeiträge können möglicherweise bis zu 8 Millionen Kunden profitieren, die einen Vertrag mit einer der privaten Krankenversicherungen in Deutschland besitzen. Kunden der AXA und der DKV können mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit ihre Beiträge zurückerhalten. Das gleiche gilt auch für Kunden der DBV.

    Potentiell könnten auch alle weiteren privaten Versicherungsanbieter betroffen sein, denn sie alle haben in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei vermutlich rechtswidrig vorgegangen.

    Allerdings muss jeder Versicherte seine Rechte einzeln geltend machen, da es keine Möglichkeit einer “Sammelklage” o.ä. gibt. Aufgrund unserer Spezialisierung auf Bank- und Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche kompetent und sachkundig durch.

    Warum sind die Beitragsanpassungen unwirksam?

    Der Rückzahlungsanspruch gegen die Krankenversicherung besteht, weil die Versicherungen die Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsanpassung nicht erfüllt haben. Grundsätzlich dürfen Versicherungen natürlich ihre Beiträge anheben, wenn ein Grund vorliegt. Diese Gründe müssen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden, so dass dieser sie verstehen und nachvollziehen kann.

    Beitragserhöhungen werden nicht plausibel begründet

    Mittlerweile haben das OLG Köln sowie zuvor bereits mehrere Landgerichte (z.B. LG Neuruppin und LG Frankfurt/Oder) festgestellt, dass die Erhöhungen formal unwirksam waren, weil dem Versicherten im Zuge der Beitragserhöhung nicht die maßgeblichen Gründe für diese Erhöhung mitgeteilt worden sind. Eine solche Mitteilung sieht nämlich § 203 Abs. 5 VVG vor. Der Versicherte muss nachvollziehen und zumindest grob prüfen können, warum seine Versicherung es für nötig hielt, die Beiträge zu erhöhen.

    Diesen relativ niedrigen Anforderungen genügen viele Ankündigungen der Beitragserhöhungen nicht. Häufig erschöpfen sich die entsprechenden Mitteilungen in Floskeln oder in schlichter Wiederholung des Gesetzeswortlauts. Das reicht für eine wirksame Mitteilung nicht aus. Daher wurden dem Versicherten in dem Verfahren vor dem LG Neuruppin ca. 10.000 EUR zugesprochen.

    Es lohnt sich also, sich die Ankündigungen von Beitragserhöhungen genauer anzuschauen. Vermissen Sie eine plausible Begründung der Erhöhung, stehen die Chancen gut, dass die Erhöhungen rechtswidrig gewesen sind. Ihnen steht in diesem Fall ein Rückforderungsanspruch zu.

    Zu beachten ist hier allerdings die Verjährungsfrist. Diese ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch werden zum 31.12. eines jeden Jahres zahlreiche Ansprüche verjähren.

    Welche Versicherungen sind betroffen?

    Uns haben Mittlerweile Kunden aller großen Versicherungsgesellschaften kontaktiert. bei der Prüfung der Beitragserhöhungen konnten wir feststellen, dass die Begründungen so gut wie nie den Anforderungen der Gerichte genügen. Es handelt sich stets um ähnliche Floskeln oder eine reine Wiedergabe des Gesetzestextes ohne Informationsgehalt.

    Unserer Einschätzung nach gibt es daher grundsätzlich keine Versicherung, deren Beitragsanpassungen ordnungsgemäß waren. Je nach Tarif und Jahr der Erhöhung kann es im Einzelfall anders aussehen.

    Bislang gibt es gerichtliche Urteile insbesondere gegen die AXA, die Barmenia und die DKV. Hier liegen voraussichtlich Millionen Fälle unwirksamer Beitragserhöhungen vor. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich immer eine kostenfreie anwaltliche Überprüfung.

    Grundsätzlich haben alle privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei ähnlich vorgegangen wie AXA und DKV. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch gegen andere Versicherungen die ersten Urteile ergehen.

    Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?

    Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
    Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
    Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.

    Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

    Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

    Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Brauche ich anwaltliche Vertretung?

    Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

    Wird die Versicherung meinen Vertrag kündigen oder die Leistungen kürzen?

    Nein, Ihre Versicherung wird Ihren Versicherungsvertrag nicht kündigen. Eine Versicherung hat gar nicht die rechtliche Möglichkeit dazu, den Vertrag zu kündigen, nur weil Sie Ansprüche auf Beitragsrückerstattung geltend machen. Ein Kündigungsrecht würde nur entstehen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß zahlen würden. Daher sollten Sie natürlich weiterhin Ihre Beiträge in voller Höhe zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

    Auch die Sorge, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter regulieren und weniger Kulanz zeigen wird, können wir Ihnen nehmen. Im Gegenteil ist Ihr Versicherer nun darüber informiert, dass Sie von einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vertreten werden. Daher wird er ggf. sogar noch schneller und kulanter auf Ihre Versicherungsfälle reagieren.

    Habe ich auch nach dem BGH-Urteil eine Chance auf Beitragsrückzahlungen?

    Ja. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf lediglich die Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Treuhänders erfüllt waren. Dessen Abhängigkeit darf jedoch kein Gericht, sondern nur die BaFin als zuständige Behörde feststellen.

    Gleichzeitig stellten die Bundesrichter aber fest, dass eine Beitragserhöhung aus anderen Gründen unwirksam sein kann – und dies dürfen die Gerichte durchaus selbst prüfen und entscheiden. Dazu zählt eine fehlerhafte Begründung. Wer überlegt, Klage einzureichen, sollte sich dementsprechend nicht länger auf den Vorwurf eines wirtschaftlich abhängigen Treuhänders stützen. Empfehlenswert ist es vielmehr, überprüfen zu lassen, ob die Begründung in ausführlicher und plausibler Form abgegeben wurde. Ein Rückzahlungsverlangen kann allein auf diesen Fehler gestützt werden. Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich nur auf die Treuhänderproblematik. Gleichzeitig klärte der BGH, dass Klagen wegen unzureichender Begründung weiterhin möglich sind.

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema CKV-Beitragserhöhung? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    8 Kommentare
    1. Olaf S.
      says:

      Kann ich auch ohne Rechtsbeistand die zu Unrecht gezahlten erhöhten Beiträge zurück fordern?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        grundsätzlich dürfte dies nicht möglich sein, da die Versicherung sich weigern wird, die Beiträge zu erstatten. Und spätestens am Landgericht besteht Anwaltszwang.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    2. Mahü
      says:

      Guten Tag,

      ich war von 2003 bis 2020 bei der Central PKV versichert.

      Die Mitteilungen über die Beitragserhöhungen finde ich nicht mehr, die Erhöhung selbst kann ich über die eingereichten Finanzamtbelege nachweisen.

      Advocard versichert seit 1999.

      Ohne die vorliegenden Mitteilungen keine Chance?

      Diese sollten doch bei allen Versicherten gleich sein, oder?

      Anwort würde mich freuen…

      BG

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Bei fehlenden Unterlagen besteht die Möglichkeit, diese vom Versicherer nachzufordern, er ist dann verpflichtet, die Unterlagen erneut zuzusenden.
        Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen, nutzen Sie dafür einfach das Kontaktformular auf dieser Seite.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

    3. Uwe M.
      says:

      Guten Tag, ich habe mit großem Interesse Ihre Informationen zum Thema CKV-Beitragserhöhung gelesen. Ich bin seit 2008 bei der CENTRAL/GENERALI krankenversichert. Eine erste Durchsicht meiner Unterlagen hat ergeben, dass diese, was die jährlichen Nachträge angeht, momentan noch lückenhaft sind. Ich bin zumindest ebenso lange allgemein bei der ADVOCARD rechtschutzversichert.
      Würden Sie mir bitte mitteilen, was ich als nächstes tun kann?
      Vielen Dank erst einmal.
      Mit freundlichen Grüßen
      Uwe M.

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
        Einer unserer Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen die nächsten möglichen Schritte zu erläutern. Unsere Erstberatung ist garantiert kostenlos.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

    4. Behe
      says:

      Die Benachrichtigungen der Central/Generali dürften ja bei allen Versicherten einheitlich gestaltet sein. Wie sind denn die Fälle der letzten Jahre ausgegangen? Wie hoch ist die Erfolgsrate? Mit welchem prozentualen Betrag ist zu rechnen? Danke! Grüße!

      • Ilja Ruvinskij
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Das Jahr 2020 verlief durchgängig sehr erfreulich, es gab einige gewonnene Urteile gegen verschiedene Krankenversicherungen. Gegen die Central gab es bislang meines Wissens kein rechtskräftiges Urteil. Zuletzt gab es ein Urteil des BGH gegen die AXA. Der Kunde bekam Recht, doch die genauen Auswirkungen des Urteils müssen erst noch analysiert werden. Bislang hat der BGH das Urteil nicht veröffentlicht, dies wird Anfang nächsten Jahres geschehen.
        Die Rückerstattung, mit der man rechnen kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann daher nicht prozentual angegeben werden. Es hängt ja insbesondere davon ab, um wieviel die Beiträge wann erhöht wurden.

        Mit freundlichen Grüßen

        I. Ruvinskij
        Rechtsanwalt

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