Sensationelles Urteil: Kunden der Central haben jahrelang zu viel gezahlt
Unwirksame Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, wie beispielsweise der Central Krankenversicherungen – es ist eine unendliche Geschichte, ein fortwährender “Kampf”, der häufig gerichtlich ausgefochten wird. Während zunächst der sogenannte Treuhänderstreit im Fokus stand, sind es nun fehlerhafte Begründungen der Beitragserhöhungen. In einer mittlerweile immer größer werdenden Zahl von Verfahren wiesen Gerichte die privaten Versicherungen in ihre Schranken und erklärten Beitragserhöhungen für unzulässig – die Folge: Betroffene Privatversicherte der Central Krankenversicherung können die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten.
Unsere Kanzlei konnte vor dem OLG Köln (Aktenzeichen 9 U 138/19) ein sehr positives Urteil gegen die AXA Versicherung erreichen. Auch andere private Krankenversicherungen mussten bereits infolge fehlerhafter Begründungen der Beitragsanpassungen verlorene Gerichtsverfahren hinnehmen. In diesen “illustren Kreis” gesellt sich nun auch die Central Krankenversicherung (CKV) / Generali Krankenversicherung. Auch die Central Krankenversicherung verwendet die mangelhaften Begründungen, daher haben auch die Kunden der Central/Generali gute Aussichten auf hohe Rückerstattungen.
Genau wie andere private Krankenversicherungen erhöht die CKV die Versicherungsbeiträge, gibt hierzu jedoch keine vorschriftsmäßige Begründung ab. Die Beitragserhöhungen sind somit unwirksam und Versicherte haben Anspruch auf die anteilige Rückerstattung der überbezahlten Prämien für den unwirksamen Zeitraum.
Kann ich auch ohne Rechtsbeistand die zu Unrecht gezahlten erhöhten Beiträge zurück fordern?
Sehr geehrter Herr S.,
grundsätzlich dürfte dies nicht möglich sein, da die Versicherung sich weigern wird, die Beiträge zu erstatten. Und spätestens am Landgericht besteht Anwaltszwang.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Guten Tag,
ich war von 2003 bis 2020 bei der Central PKV versichert.
Die Mitteilungen über die Beitragserhöhungen finde ich nicht mehr, die Erhöhung selbst kann ich über die eingereichten Finanzamtbelege nachweisen.
Advocard versichert seit 1999.
Ohne die vorliegenden Mitteilungen keine Chance?
Diese sollten doch bei allen Versicherten gleich sein, oder?
Anwort würde mich freuen…
BG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei fehlenden Unterlagen besteht die Möglichkeit, diese vom Versicherer nachzufordern, er ist dann verpflichtet, die Unterlagen erneut zuzusenden.
Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen, nutzen Sie dafür einfach das Kontaktformular auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe mit großem Interesse Ihre Informationen zum Thema CKV-Beitragserhöhung gelesen. Ich bin seit 2008 bei der CENTRAL/GENERALI krankenversichert. Eine erste Durchsicht meiner Unterlagen hat ergeben, dass diese, was die jährlichen Nachträge angeht, momentan noch lückenhaft sind. Ich bin zumindest ebenso lange allgemein bei der ADVOCARD rechtschutzversichert.
Würden Sie mir bitte mitteilen, was ich als nächstes tun kann?
Vielen Dank erst einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Einer unserer Mitarbeiter wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen die nächsten möglichen Schritte zu erläutern. Unsere Erstberatung ist garantiert kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt
Die Benachrichtigungen der Central/Generali dürften ja bei allen Versicherten einheitlich gestaltet sein. Wie sind denn die Fälle der letzten Jahre ausgegangen? Wie hoch ist die Erfolgsrate? Mit welchem prozentualen Betrag ist zu rechnen? Danke! Grüße!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Jahr 2020 verlief durchgängig sehr erfreulich, es gab einige gewonnene Urteile gegen verschiedene Krankenversicherungen. Gegen die Central gab es bislang meines Wissens kein rechtskräftiges Urteil. Zuletzt gab es ein Urteil des BGH gegen die AXA. Der Kunde bekam Recht, doch die genauen Auswirkungen des Urteils müssen erst noch analysiert werden. Bislang hat der BGH das Urteil nicht veröffentlicht, dies wird Anfang nächsten Jahres geschehen.
Die Rückerstattung, mit der man rechnen kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann daher nicht prozentual angegeben werden. Es hängt ja insbesondere davon ab, um wieviel die Beiträge wann erhöht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
I. Ruvinskij
Rechtsanwalt