Raten und Anzahlung von der Opel-Bank zurückerhalten
Die Opel-Bank wirbt auf ihrer Webseite mit günstigen Autokrediten und Leasingverträgen. Der Grund: Der Kauf eines Autos ist für die Opel-Bank gleich doppelt lukrativ. Zum einen verdienen sie an der Gewinnmarge des Fahrzeugs und gleichzeitig an der Finanzierung über die Opel-Bank. Viele Darlehensnehmer möchten sich jedoch nach einigen Jahren von der Finanzierung lösen, um beispielsweise ein größeres Auto zu finanzieren. Aufgrund der Vertragslaufzeit ist dies jedoch oftmals mit finanziellen Nachteilen verbunden. Wenn Ihr Vertrag jedoch einen sogenannten „Kaskadenverweis“ enthält, einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, kann die Autofinanzierung auch noch lange Zeit nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen werden. Dies beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.03.2020 in einem Urteil.
Die von den meisten Banken verwendeten Verträge sind nämlich für Verbraucher in einem entscheidenden Punkt unverständlich. Dies darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers führen! Daher haben Autofahrer jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19). Insbesondere ging es dabei um einen Satz, den so gut wie jeder Kunde in seinem Vertrag stehen hat.