Mehrere positive Urteile: Jetzt Beiträge von der Allianz Krankenversicherung zurückfordern
Die Anwälte unserer Kanzlei haben in mehreren Verfahren gegen die Allianz (Private Krankenversicherung) erfolgreich für unsere Mandanten Rückzahlungsforderungen durchgesetzt. Mit Urteil vom 27.09.2022 hat beispielsweise das Rostocker Oberlandesgericht unserem Mandanten 4.240,08 € zuzüglich Zinsen zugesprochen (4 U 132/21). In zahlreichen weiteren Verfahren konnten wir für Allianz-Kunden Erfolge erzielen. Eine Prämienanpassung von 2012 wurde von dem Gericht wegen mangelhafter Begründung für unwirksam erklärt.
Privatversicherte bei der Allianz Krankenversicherung können daher hohe Rückzahlung geltend machen. Anknüpfungspunkt ist eine unzureichende Begründung der Beitragserhöhung. Die Allianz erhöhte die Beiträge in vielen Tarifen, ohne den Kunden dabei eine ausreichend konkrete Begründung zu geben. Dies ist ein Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz – was auch die Richter des OLG Rostock so bestätigten.
Wenn auch Sie Kunde bei der privaten Krankenversicherung der Allianz sind, wurden vermutlich auch Ihre Tarife unzulässig verteuert. Nutzen Sie einfach unsere kostenfreie und unverbindliche Prüfung. Kontaktieren Sie uns einfach zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung.
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