Geld zurück mit dem Widerruf des Toyota-Kredits
Wer vor einigen Jahren einen Toyota gekauft und mittels der herstellereigenen Hausbank finanziert hat, sollte an dieser Stelle aufhorchen. Denn auch hier sticht der Widerrufsjoker. Nahezu in jedem Vertrag ist nämlich eine bestimmte, unwirksame Klausel enthalten, die den Verbraucher benachteiligen würde. Daher wurde am 26.03.2020 in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass so gut wie alle Autokreditverträge widerrufbar sind.
Das heißt, dass Sie zwar Ihren (alten) Toyota zurückgeben müssten, im Gegenzug aber die gezahlten Raten und sogar Ihre Anzahlung zurückerhalten. Eine Rechnung, die – angesichts der Abnutzung des PKWs – für viele Verbraucher aufgehen dürfte. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto auch noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Dies bestätigte jetzt der EuGH (Aktenzeichen C 66-19).
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.