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    Beitragssteigerungen bei der ARAG jahrelang unwirksam?

    Neues Jahr, neue Prämienerhöhung. Viele Privatversicherte kennen das. In immergleichem Turnus erhöhen die privaten Krankenkassen ihre Beiträge. Die ARAG ist dabei leider keine Ausnahme. Geldgier der Versicherungskonzerne, oder schlicht gestiegene Gesundheitskosten? Für den Kunden ist der Hintergrund der Erhöhung oft nur schwer nachzuvollziehen. Doch eine verständliche Begründung ist gesetzliche Pflicht!

    Die ordnungsgemäße Begründung der Beitragserhöhung ist im Versicherungsgesetz vorgeschrieben. In der Regel bleibt sie allerdings aus. Damit ist die Erhöhung rechtswidrig und unwirksam. So hat zuletzt auch das OLG Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 15. September 2022 (Az. 7 U 32/22)!

    Bei der ARAG hat es viele unrechtmäßige Erhöhungen gegeben. Die Versicherten können daher Rückzahlung der überbezahlten Prämien verlangen: Oft summiert sich das auf höhere vierstellige Beträge!

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    Zivilgerichte: Unzureichende Begründung sorgt für unwirksame Erhöhung

    Nach dem BGH-Urteil zu unwirksamen Erhöhungen geht es aktuell vor allem um die mangelhaften Begründungen der Versicherungen wie zum Beispiel der ARAG. Es gibt bereits viele positive Urteile der Landgerichte. So entschieden das LG Frankfurt/Oder (Az.: 14 O 203/16) und das LG Berlin (Az. 23 O 78/16) im Sinne der Kunden. Die Richter sind sich einig: „Gestiegene Gesundheitskosten“ fällt nicht unter eine nachvollziehbare Begründung der konkreten Beitragserhöhung. Das Erfordernis des § 203 Abs. 5 VVG gehe weiter. Hierzu führte beispielsweise das LG Frankfurt/Oder in seinem Urteil aus, dass die Verallgemeinerung dafür sorge, dass der Kunde am Ende davon ausgehe, eine beliebige Anpassung könne bei jeder Änderung erfolgen. Auch die Richter der 23. Zivilkammer in Berlin schließen sich dieser Meinung an. Ohne Begründung könne es keine wirksame Anpassung geben, ganz gleich wie sehr diese auch inhaltlich geboten sei.

    Obergerichtliches Urteil gegen die ARAG Privatkrankenversicherung

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 15. September 2022 die ARAG dazu verpflichtet, zu viel gezahlter Beiträge unseres Mandanten an diesen zurückzuzahlen (Az. 7 U 32/22). Damit reiht sich das OLG Frankfurt am Main ein in eine klare Rechtsprechungslinie, die im Jahr 2022 Kontur angenommen hat: Privatversicherte, die nicht ausreichend informiert wurden, erhalten ihre Beiträge zurück!

    Kostenlose Prüfung Ihrer Prämienanpassung

    Für eine kostenlose Erstberatung durch unsere versierten Mitarbeiter bedarf es lediglich der Zusendung Ihrer Versicherungsunterlagen. Innerhalb weniger Werktage prüfen wir auf einen Rückzahlungsanspruch und setzen uns sodann mit Ihnen in Verbindung. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und geben Ihnen eine Orientierung des wirtschaftlichen Mehrwerts, den Sie in Ihrem konkreten Fall erreichen können. Auch über die Finanzierung eines etwaigen Vorgehens klären wir Sie umfassend auf – insbesondere über die Möglichkeit einer Übernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Lassen Sie sich diese Chance auf eine hohe Rückzahlung nicht entgehen. Gesundheit mag das wertvollste Gut sein, aber überteuert muss sie nicht sein.

    Ihre Fragen und unsere Antworten zur ARAG-Beitragserhöhung

    Hier finden Sie die meistgestellten Fragen zum Thema Prämienerhöhung bei der privaten Krankenversicherung sowie unsere Antworten.

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    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustman
    Rechtsanwalt

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