Leasing-Vertrag widerrufen – Gezahlte Raten zurückerhalten
Auch auf Leasingverträge ist der sogenannte Widerrufsjoker anwendbar. Wenn Ihr Vertrag bestimmte, unwirksame Klauseln enthält, kann die Autofinanzierung auch noch lange Zeit nach Ablauf der normalen 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden. So entschied Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und zuletzt am 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20), dass viele Finanzierungsverträge widerrufbar sind. Der Grund dafür steckt im Detail: Die von den meisten Banken verwendeten Verträge sind für Verbraucher in mehreren wesentlichen Punkten unverständlich. Dadurch können Leasingnehmer mit empfindlichen Nachteilen belastet werden. Für den EuGH bedeutet dies, dass sich der Verbraucher von solchen Verträgen wieder lösen können muss. In der Folge ist er in vielen Fällen zum Widerruf berechtigt.
Autofahrern wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihr geleastes Auto noch Jahre nach dem Vertragsbeginn zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie eine etwaige Anzahlung zurückzuerhalten. Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch auch für Sie Sinn macht, können Sie von unseren erfahrenen Anwälten erfahren.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.