Leasing-Vertrag widerrufen – Gezahlte Raten zurückerhalten
Durch einen Satz, der so gut wie in allen Leasing-Verträgen vieler großer Anbieter aufzufinden ist, haben Autofahrer die Möglichkeit, ihren Leasing-Vertrag zu widerrufen. So können Verbraucher ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung wieder zurückerhalten. Man ist das Auto also bei erfolgreichem Widerruf nahezu kostenlos gefahren.
Betroffen sind dabei so gut wie alle Autokredite und Leasing-Verträge. Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied dazu am 26.03.2020, dass die von den meisten Banken verwendeten Verträge in einem entscheidenden Punkt unverständlich sind (Aktenzeichen C 66-19). Da dies Verbraucher davon abhalten könnte, ihre Rechte durchzusetzen, haben Autofahrer jetzt die Möglichkeit, ihre Verträge zu widerrufen!
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.