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    Leasing-Vertrag widerrufen – Gezahlte Raten zurückerhalten

    Auch auf Leasingverträge ist der sogenannte Widerrufsjoker anwendbar. Wenn Ihr Vertrag bestimmte, unwirksame Klauseln enthält, kann die Autofinanzierung auch noch lange Zeit nach Ablauf der normalen 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden. So entschied Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und zuletzt am 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20), dass viele Finanzierungsverträge widerrufbar sindDer Grund dafür steckt im Detail: Die von den meisten Banken verwendeten Verträge sind für Verbraucher in mehreren wesentlichen Punkten unverständlich. Dadurch können Leasingnehmer mit empfindlichen Nachteilen belastet werden. Für den EuGH bedeutet dies, dass sich der Verbraucher von solchen Verträgen wieder lösen können muss. In der Folge ist er in vielen Fällen zum Widerruf berechtigt.

    Autofahrern wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihr geleastes Auto noch Jahre nach dem Vertragsbeginn zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie eine etwaige Anzahlung zurückzuerhalten. Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch auch für Sie Sinn macht, können Sie von unseren erfahrenen Anwälten erfahren.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

    Hinweis an Interessenten:

    Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.

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    Das ist der Leasing-Widerruf

    Zu niedrigen Preisen sein eigenes Traumauto fahren – Damit locken Leasing-Anbieter wie Sixt o.ä. die Kunden. Ein vermeintlich unerschwingliches Auto fahren können, als wäre es das eigene? Leasing ist die Lösung. Leasing bietet sich nicht nur bei Dienstwagen an, auch Privatpersonen nutzen häufig von der Option des Leasings.

    Zu Beginn des PKW-Leasings steht immer ein Vertrag. Der Leasingvertrag hat in seiner konkreten Ausgestaltung große Ähnlichkeit mit einem Kreditvertrag. Gemeinsamkeiten gibt es auch bei den Rechten, die einem Verbraucher zustehen, wenn er ein solches PKW-Leasinggeschäft eingeht. Insbesondere geht es um das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht darf ein Verbraucher in der Regel 14 Tage lang ausüben. Aus den 14 Tagen wird aber eine unbegrenzte Zeit, wenn die Verträge einen bestimmten Fehler enthalten. Und genau das ist bei zahlreichen Leasing-Firmen seit Jahren der Fall. Die verbraucherfreundliche Rechtslage zum “ewigen Widerrufsrecht” mit dem Widerrufsjoker wurde bereits von Gerichten bestätigt.

    Deswegen ist der Widerruf möglich

    Zwar hatte der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit bereits einen Widerruf aufgrund bestimmter Fehler ausgeschlossen, doch bei Verträgen, die eine Verweisungskette beinhalten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26.03.2020 ein prägnantes Urteil gefällt.

    Die Veweisungskette, auch Kaskadenverweis genannt, ist in diesem Fall ausschlaggebend. Dabei geht es um einen Satz im Vertrag, der wiederum auf zahlreiche weitere Vorschriften verwiest und immer tiefer in unterschiedliche Gesetze hineingeht. Viele Leasing-Anbieter haben sich genauso wie Banken solch einem Verweis bedient. Da der Einfachheit halber gerne auf Vorlagen für Verträge zurückgegriffen wird, hat sich dieser Fehler mittlerweile millionenfach vervielfältigt. Dadurch hat nun so gut wie jeder Kunde diesen oder einen ähnlichen fehlerhaften Satz in seinem Vertrag stehen, auf den es ankommt:

    Die Frist zum Widerruf beginnt erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB erhalten haben.

    Dass nun der Widerruf möglich ist liegt daran, das dieser Satz von Europas höchstem Gericht  als fehlerhaft anerkannt wurde, da der genannte § 492 Abs. 2 BGB  eben nur ein Verweis auf Artikel 247 des EGBGB ist. Der Verbraucher versteht durch die Verweisungskette letztendlich nicht mehr, welche Dokumente im Endeffekt genau gemeint sind und wie er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.

    Für Sie als Kunde bedeutet das zusammengefasst, dass der Widerufsjoker gegen Verträge mit diesem Fehler wirksam ist! Sie haben dadurch also jetzt die Möglichkeit, Ihr geleastes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Aber selbst wer sein Recht nicht gerichtlich durchsetzen will, hat sehr gute Aussichten. Denn durch das EuGH-Urteil, gegen das keine Berufung mehr möglich ist, werden es die Banken erst gar nicht auf einen Prozess ankommen lassen.

    Widerruf beste Alternative um Leasing-Vertrag zu beenden

    Ein Leasing-Vertrag wird auf überschaubare Zeit abgeschlossen, in der Regel nicht mehr als drei Jahre. Dennoch kann es in dieser Zeit dazu kommen, dass einem das Auto nicht mehr gefällt. Eventuell ist es zu klein, der Motor zu schwach oder der Vertrag wird einem doch zu teuer. Dann kann man ein Leasing-Auto nicht einfach verkaufen oder den Vertrag vorzeitig beenden. Man könnte höchstens jemanden finden, der in den Vertrag eintritt und das Auto übernimmt. Doch auch dies ist oftmals in den AGB ausgeschlossen.

    Wer also seinen Leasing-Vertrag vorzeitig beenden möchte, zahlt dafür häufig drauf.

    Finanzieller Vorteil mit dem Leasing Widerruf

    Ganz anders sieht es aus, wenn man seinen Leasing-Vertrag widerruft. Nicht nur kann man aus dem Vertrag aussteigen und ein anderes Auto leasen oder kaufen, man erhält auch noch die bis dahin gezahlten Leasing-Raten sowie die Anzahlung zurück. Dies kann eine Rückerstattung von mehreren tausend Euro bedeuten.

    Es stellt sich dabei eine spannende Frage: Was ist mit dem Wertverlust des Autos wegen der zwischenzeitlichen Abnutzung? Die Rechtslage ist hier für Verträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind, besonders attraktiv. Hier erhält der Kunde tatsächlich alle gezahlten Beträge zurück, egal wie viele Kilometer er zwischenzeitlich gefahren ist. Bei älteren Verträgen kommt für die gefahrenen Kilometer dagegen ein gewisser Prozentsatz zum Abzug.

    Viele Leasingverträge der großen und kleinen Leasing-Anbieter stehen nun auf dem Prüfstand. Nutzen auch Sie die Chance, die der Widerrufsjoker bietet.

    Leasing-Urteil: SIXT kassiert bittere Niederlage vor Gericht

    Dass der Widerruf grundsätzlich nicht nur für Autokredite, sondern auch für Leasing-Verträge möglich ist, liegt aufgrund der Ähnlichkeit der Verträge sehr nahe. Daher haben viele Leasing-Anbieter auf den Gang vor Gericht verzichtet, um negative Urteile und öffentliche Aufmerksamkeit für den Leasing-Widerruf zu vermeiden.

    Doch nun kam es am Landgericht München trotzdem zur Verhandlung über den Widerruf eines im Jahr 2014 abgeschlossenen Leasingvertrags bei der SIXT Leasing SE. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 10 O 9743/18 ist mittlerweile rechtskräftig und gab dem Verbraucher Recht, der seinen Vertrag im Dezember 2017 widerrufen hatte. Damit folgte das Landgericht München der bereits lange herrschenden Meinung, dass eine unzureichende Belehrung und Information des Verbrauchers zu einem praktisch ewigen Widerrufsrecht auch bei Leasing-Verträgen führt.

    Der Kunde hatte im Laufe der rund dreijährigen Nutzung seines Leasing-Autos Zahlungen in Höhe von insgesamt ca. 15.000 Euro an die SIXT Leasing SE geleistet. Diese Summe muss ihm die Leasing-Firma nun in voller Höhe zurückerstatten. Somit ist er das Leasing-Auto kostenlos gefahren. SIXT muss die gesamte Summe zurückzahlen und darf auch für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer keinerlei Abzüge vornehmen. Diese für die Banken und Leasinggeber sehr harte Rechtslage ist gesetzlich so vorgesehen. Der Kunde kann hingegen die zurückerhaltenen Beträge nutzen und ein neues Auto leasen oder kaufen.

    Leasingnehmer sollten also jetzt nicht zögern und vom finanziellen Vorteil des Leasing-Widerrufs Gebrauch machen.

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    Stiftung Warentest empfiehlt unseren Autokredit Widerruf Rechner

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines Autokredits sind komplex und für den Verbraucher oft unübersichtlich. Um dem Verbraucher einen Überblick über seine Rechte und Pflichten zu geben, haben unsere Widerrufsexperten einen Autokredit Widerruf Rechner entwickelt – “gut” und “leicht bedienbar”, urteilt Stiftung Warentest.

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    Widerruf des Leasing-Vertrags Schritt für Schritt

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      Kostenlose Dokumentenprüfung

      Fast jeder Leasing-Vertrag ist widerrufbar, da die meisten Anbieter gegen die Informationspflichten verstoßen haben. Unsere versierten Anwälte können schnell erkennen, ob auch Ihr Leasing-Vertrag diese Fehler enthält. Senden Sie uns kostenlos und unverbindlich die Vertragsunterlagen Ihres PKW-Leasing. Die Dokumente als Scan oder Foto können Sie bequem über unsere Internetseite hochladen oder per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de senden.

    • 2

      Kostenlose Erstberatung

      Das Ergebnis der kostenlosen anwaltlichen Dokumentenprüfung erläutern wir Ihnen telefonisch. Haben wir auch in Ihrem Vertrag die fehlerhaften Formulierungen gefunden, stehen Ihre Erfolgsaussichten entsprechend gut. Dann können Sie nun, falls nicht bereits vorhanden, eine Rechtsschutzversicherung abschließen, welche die Kosten Ihres Falls übernehmen wird.

      2

    • 3

      Erklärung des Widerrufs

      Sie erklären ganz einfach den Widerruf bei der Bank, die das Leasing-Geschäft finanziert hat. Dafür erhalten Sie ein passendes Musterschreiben kostenlos von uns. Im Regelfall wird Ihr Widerruf abgelehnt, doch dies ist zu erwarten. Die Bank weiß noch nicht, dass Sie anwaltlich vertreten werden.

    • 4

      Deckungsanfrage Rechtsschutzversicherung

      Die erwartungsgemäße Ablehnung des Widerrufs stellt für die Rechtsschutzversicherung einen Versicherungsfall dar. Nun erfragen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie die Deckung Ihres Falls übernehmen wird. In fast allen Fällen erhalten wir die Deckungszusage. Erst danach werden wir tätig. Für Sie existiert also kein Kostenrisiko.

      4

    • 5

      Durchsetzung des Widerrufs

      Im nächsten Schritt nehmen wir Kontakt zur Bank bzw. dem Leasinggeber auf. Möglicherweise wird Ihnen schnell ein Vergleichsangebot unterbreitet. Sie haben dann die Wahl, ob Sie es annehmen möchten oder nicht. Falls erforderlich, vertreten unsere Anwälte Ihre Interessen vor Gericht.

    Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Bereich Widerruf Leasingvertrag:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    Fatbardha Kameraj
    Rechtsanwältin

    Ludger Knuth
    Rechtsanwalt

    René Brustman
    Rechtsanwalt

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