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    Sensationelles Urteil: Barmenia muss Kunden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstatten

    “Alle Jahre wieder” … wer kennt diesen musikalischen Weihnachtsklassiker nicht. Doch so schön es in der Advents- und Weihnachtszeit anmutet, so negative Assoziationen bestehen in übertragenem Sinne für privat Krankenversicherte, wie etwa für Mitglieder der Barmenia und anderer privaten Krankenversicherungen. Diese können im wahrsten Sinne des Wortes davon ein Lied singen: alle Jahre wieder nämlich erhöhen Barmenia & Co. ihre Versicherungsprämien; die Prämien werden “angepasst”, wie es im Jargon der Versicherungen so schön heißt. Eine “Anpassung” erfolgt aber meist nur in eine Richtung: steil nach oben.

    Die Anhebung der Prämien ist allerdings nur ordnungsgemäß, wenn die Barmenia dem Betroffenen Kunden auch die maßgeblichen Gründe hierfür mitteilt. Diese Mitteilungen müssen nachvollziehbar und transparent begründet sein. Andernfalls ist die Beitragserhöhung unwirksam und Kunden haben Anspruch auf eine Rückerstattung der überbezahlten Beiträge. Wie bei vielen anderen privaten Krankenversicherungen ist genau dies auch bei der Barmenia der Fall. Denn wie viele Versicherte aus eigener Anschauung kennen dürften, sind die Erhöhungsmitteilungen meist nicht mehr als inhaltsleere Floskeln.

    Entsprechend verurteilte auch das LG Frankfurt die Barmenia in einem von unserer Kanzlei geführten Prozess zur Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge, da die Beitragserhöhung unzureichend begründet und daher unwirksam war. Die von uns erwirkte Entscheidung des LG Frankfurt (Aktenzeichen 2-23 O 198/19) ist nicht das einzige Urteil, das Versicherten Mut machen kann: So verurteilte das OLG Köln erst am 27.09.2022 die Barmenia zur Rückzahlung von 6.939,51 € zuzüglich Zinsen an unseren Mandanten (Az. 9 U 128/21)!

    Mittlerweile hat sogar der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen unter anderem auch einem unserer Mandanten Recht gegeben und die Versicherung zur Rückzahlung von ungerechtfertigt erhöhten Beiträgen verurteilt.

    Daher können Millionen Versicherungsnehmer jetzt von der gefestigten Rechtslage profitieren und die Rückzahlung ihrer zu viel gezahlten Beiträge erwirken.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

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    Barmenia Beitragsrückzahlung – die Kernpunkte

    Die Kernpunkte auf einen Blick

    • die Barmenia erhöht in regelmäßigen Abständen ihre Prämien bzw. Beiträge

    • die Erhöhungen der Beiträge müssen ausreichend begründet sein, andernfalls sind sie unwirksam

    • da die Barmenia allerdings keine nachvollziehbare und detaillierte Begründung liefert, haben Versicherungsnehmer aufgrund der Unrechtmäßigkeit der Beitragserhöhung Anspruch auf eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge

    • im Übrigen treten für die Versicherungsnehmer wieder die vor der Erhöhung gültigen niedrigeren Versicherungsbeiträge in Kraft

    • wir überprüfen für Sie unverbindlich und kostenlos die Rechtmäßigkeit Ihrer Beitragserhöhung der Barmenia

    So gehen wir für Sie vor:

    • UNTERLAGEN ÜBER BEITRAGSERHÖHUNGEN DER LETZTEN JAHRE ZUSENDEN

      Senden Sie uns Ihre Versicherungsunterlagen der Barmenia auf dem Postweg oder digital per E-Mail zu oder oder nutzen Sie unsere Upload-Funktion zum Hochladen.

    • WIR ÜBERPRÜFEN IHRE BARMENIA-BEITRAGSERHÖHUNGEN

      Kostenfrei und unverbindlich überprüfen wir, ob die Anpassung ihrer Barmenia-Beiträge rechtmäßig ist.

    • DECKUNGSANFRAGE BEI IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

      Ebenfalls kostenlos stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    • RÜCKFORDERUNG DER BEITRÄGE

      Wir verlangen für Sie die überbezahlten Beiträge zurück.

    • VERTRETUNG VOR GERICHT

      Fall erforderlich, erwirken wir für Sie eine gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit Ihrer Beitragserhöhung.

    BGH legt Treuhänderstreit “ad acta”

    Beitragserhöhungen und Prämienanpassungen der privaten Krankenversicherungen sind dabei schon seit längerer Zeit Streitthema zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden. Bis 2018 währte etwa der sogenannte Treuhänderstreit, bei dem wirtschaftliche Unabhängigkeit des Treuhänders in Frage gestellt wurde. Aufgabe eines Treuhänders ist es, die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung der Versicherungsprämie zu überprüfen – dazu muss er gemäß VVG von der Versicherung wirtschaftlich unabhängig sein. Allerdings beziehen die Treuhänder einen erheblichen Teil ihres Jahreseinkommens von eben diesen Versicherungen und arbeiten über Jahre und Jahrzehnte mit ihnen zusammen – was natürlich erhebliche Zweifel an ihrer “Unabhängigkeit” begründet.

    Im Jahr 2018 entschied jedoch der BGH, dass nicht die Zivilgerichte die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Treuhänder zu beurteilen haben, sondern die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde. Damit setzte der BGH dem Treuhänderstreit ein Ende.

    Streit um Beitragserhöhung jedoch in der nächsten Runde

    Die Barmenia und andere Versicherungen wiegten sich aufgrund dieses Urteils in Sicherheit. Das Tauziehen um die Wirksamkeit (oder Unwirksamkeit) von PKV-Beitragserhöhungen geht allerdings unabhängig davon weiter. Der BGH bekräftigte nämlich auch, dass unzureichende Begründungen eine Beitragserhöhung (im Nachhinein) unwirksam machen. Und die Fragen sowohl einer ordnungsgemäßen Berechnung als auch einer stichhaltigen Begründung einer Prämienerhöhung durch die PKV fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Zivilgerichte. Und gerade diese Begründung hapert es oft, auch bei der Barmenia.

    Barmenia-Beitragserhöhungen müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen – ausreichende Begründung obligatorisch

    Barmenia und Co. erhöhen in “schöner” Regelmäßigkeit die Versicherungsbeiträge. Abhängig vom Tarif kommt dabei eine solche Erhöhung Versicherungsnehmer buchstäblich teuer zu stehen. Verständlich, dass eine Beitragserhöhung – auch wenn sie grundsätzlich nicht verboten und gegebenenfalls zwingend erforderlich ist – betroffene Kunden in diesem Fall nicht gerade erfreut. Allerdings gibt es bestimmte “Spielregeln”, die der Gesetzgeber vorschreibt und an die sich die Krankenversicherungen halten müssen. So besteht für die Versicherer die Pflicht, Beitragsanpassungen bzw. -erhöhungen ausführlich und verständlich zu begründen (§ 203 Abs. 5 VVG).

    Die Barmenia geht dabei allerdings – ebenso wie andere Krankenversicherungen – gerne den einfachen Weg: anstatt einer detaillierten, transparenten und nachvollziehbaren Erklärung bzw. Begründung der Beitragserhöhung werden die Versicherungsnehmer mit einer lapidaren Information über “gestiegene Gesundheitskosten”, die eine Beitragserhöhung notwendig mache, regelrecht abgespeist. Doch nicht immer ist der einfache Weg auch rechtens. Die Vorgehensweise der privaten Krankenversicherer verstößt nämlich gegen § 203 Abs. 5 VVG.

    Was zunächst der Verdruss der Kunden war, wird so nun zum Verdruss für die privaten Krankenversicherungen: die Beitragserhöhungen. Denn fehlerhafte Begründungen machen die Beitragserhöhungen unwirksam, sodass betroffene Kunden die überbezahlten Beiträge von der Barmenia bzw. ihrer privaten Krankenversicherungen zurückverlangen können.

    Rückerstattungen im vierstelligen Bereich

    Und hierbei handelt es sich mitnichten um einen “Pappenstiel”: fehlerhafte Begründungen der Prämienerhöhungen sind nämlich keine Einzelfälle, die hin und wieder mal auftreten. Vielmehr sind durch die verschiedenen privaten Krankenversicherer hinweg die Beiträge unzähliger Kunden unrechtmäßig (das heißt, mit nicht ordnungsgemäßer Begründung) erhöht worden. Und die Höhe der Beiträge bzw. der Beitragsrückerstattung erreicht gewaltige Dimensionen; den Versicherungsnehmern steht je nach Tarif eine Rückzahlung im vierstelligen Bereich zu. In Anbetracht der Tatsache, dass es in Deutschland über acht Millionen Privatversicherte gibt, von denen eine Vielzahl zu hohe Versicherungsprämien zahlen, können sich die Versicherungen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung “warm anziehen”; denn es drohen auch zukünftig zahlreiche Rückerstattungen an Kunden.

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    Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher – Versicherungen “müssen einstecken”

    Die Gerichte beziehen nämlich hinsichtlich der Beitragsanpassungen klar Stellung zugunsten der Verbraucher: die Erhöhung der Prämien ist unwirksam, da die Begründungen der Versicherungen unzureichend sind – mit der Folge, dass betroffene Kunden ihre überbezahlten Beiträge zurückerhalten. Auch unsere Kanzlei konnte hierbei mehrfach bedeutsame Urteile für Kunden und gegen die privaten Versicherungen erwirken. Dabei ging es in der Vergangenheit nicht nur wie erwähnt der Barmenia “an den Kragen”. Ebenso mussten die AXA (Aktenzeichen 9 U 138/19), die DKV (Aktenzeichen 9 U 227/19), die BBKK und die ARAG in von uns geführten Verfahren Niederlagen vor Gericht einstecken und unseren Mandanten die überbezahlten Beiträge zurückerstatten.

    Für die aktuelle Rechtsprechung stehen beispielhaft auch Urteile der Landgerichte Berlin (Aktenzeichen 23 O 78/16) und Frankfurt/Oder (Aktenzeichen 14 O 203/16). Die Richter sind im Wesentlichen einhellig der Auffassung, dass Beitragserhöhungen ohne ausreichende Begründung unwirksam sind und Kunden Anspruch auf Rückerstattung haben. Lediglich ganz pauschal auf eine “Steigerung der Gesundheitskosten” hinzuweisen, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 203 Abs. 5 VVG. Das LG Berlin betonte zudem, dass es dabei grundsätzlich nicht relevant sei, ob die Beitragsanpassung inhaltlich erforderlich und angemessen ist.

    War Ihre Barmenia-Beitragserhöhung rechtens? Wir überprüfen das für Sie – kostenlos!

    Sind auch Sie bei der Barmenia versichert? Dann sind vermutlichh auch Ihre Versicherungsprämien unrechtmäßig erhöht worden, da die Begründung fehlerhaft ist. Genau das stellen wir für Sie fest. Was Sie dafür tun müssen? Senden Sie uns einfach Ihre Versicherungsunterlagen der Barmenia zu und wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung im Rahmen einer für Sie kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung. Im Falle einer unwirksamen bzw. widerrechtlichen Beitragserhöhung erklären unsere Mitarbeiter Ihnen telefonisch die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Im günstigen Fall erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück – werden Sie daher noch heute tätig und senden Sie uns Ihre Barmenia-Unterlagen zu!

    Ihr Anwaltsteam im Bereich Beitragserstattung PKV:

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    René Brustmann
    Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

    Ilja Ruvinskij
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    Jessica Robens
    Rechtsanwältin

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Ihre Fragen und unsere Antworten zur Barmenia-Beitragsrückerstattung

    Habe auch ich zu hohe Beiträge an die private Krankenversicherung gezahlt?

    Von der Rückforderung der Versicherungsbeiträge können möglicherweise bis zu 8 Millionen Kunden profitieren, die einen Vertrag mit einer der privaten Krankenversicherungen in Deutschland besitzen. Kunden der AXA und der DKV können mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit ihre Beiträge zurückerhalten. Das gleiche gilt auch für Kunden der DBV.

    Potentiell könnten auch alle weiteren privaten Versicherungsanbieter betroffen sein, denn sie alle haben in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei vermutlich rechtswidrig vorgegangen.

    Allerdings muss jeder Versicherte seine Rechte einzeln geltend machen, da es keine Möglichkeit einer “Sammelklage” o.ä. gibt. Aufgrund unserer Spezialisierung auf Bank- und Versicherungsrecht setzen wir Ihre Ansprüche kompetent und sachkundig durch.

    Warum sind die Beitragsanpassungen unwirksam?

    Der Rückzahlungsanspruch gegen die Krankenversicherung besteht, weil die Versicherungen die Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsanpassung nicht erfüllt haben. Grundsätzlich dürfen Versicherungen natürlich ihre Beiträge anheben, wenn ein Grund vorliegt. Diese Gründe müssen dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden, so dass dieser sie verstehen und nachvollziehen kann.

    Beitragserhöhungen werden nicht plausibel begründet

    Mittlerweile haben das OLG Köln sowie zuvor bereits mehrere Landgerichte (z.B. LG Neuruppin und LG Frankfurt/Oder) festgestellt, dass die Erhöhungen formal unwirksam waren, weil dem Versicherten im Zuge der Beitragserhöhung nicht die maßgeblichen Gründe für diese Erhöhung mitgeteilt worden sind. Eine solche Mitteilung sieht nämlich § 203 Abs. 5 VVG vor. Der Versicherte muss nachvollziehen und zumindest grob prüfen können, warum seine Versicherung es für nötig hielt, die Beiträge zu erhöhen.

    Diesen relativ niedrigen Anforderungen genügen viele Ankündigungen der Beitragserhöhungen nicht. Häufig erschöpfen sich die entsprechenden Mitteilungen in Floskeln oder in schlichter Wiederholung des Gesetzeswortlauts. Das reicht für eine wirksame Mitteilung nicht aus. Daher wurden dem Versicherten in dem Verfahren vor dem LG Neuruppin ca. 10.000 EUR zugesprochen.

    Es lohnt sich also, sich die Ankündigungen von Beitragserhöhungen genauer anzuschauen. Vermissen Sie eine plausible Begründung der Erhöhung, stehen die Chancen gut, dass die Erhöhungen rechtswidrig gewesen sind. Ihnen steht in diesem Fall ein Rückforderungsanspruch zu.

    Zu beachten ist hier allerdings die Verjährungsfrist. Diese ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch werden zum 31.12. eines jeden Jahres zahlreiche Ansprüche verjähren.

    Welche Versicherungen sind betroffen?

    Uns haben Mittlerweile Kunden aller großen Versicherungsgesellschaften kontaktiert. bei der Prüfung der Beitragserhöhungen konnten wir feststellen, dass die Begründungen so gut wie nie den Anforderungen der Gerichte genügen. Es handelt sich stets um ähnliche Floskeln oder eine reine Wiedergabe des Gesetzestextes ohne Informationsgehalt.

    Unserer Einschätzung nach gibt es daher grundsätzlich keine Versicherung, deren Beitragsanpassungen ordnungsgemäß waren. Je nach Tarif und Jahr der Erhöhung kann es im Einzelfall anders aussehen.

    Bislang gibt es gerichtliche Urteile insbesondere gegen die AXA, die Barmenia und die DKV. Hier liegen voraussichtlich Millionen Fälle unwirksamer Beitragserhöhungen vor. Aber auch bei allen anderen Versicherungen lohnt sich immer eine kostenfreie anwaltliche Überprüfung.

    Grundsätzlich haben alle privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge angehoben und sind dabei ähnlich vorgegangen wie AXA und DKV. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit sein, bis auch gegen andere Versicherungen die ersten Urteile ergehen.

    Welche Auswirkungen haben die unwirksamen Beitragserhöhungen?

    Bei einer unwirksamen Beitragserhöhung muss der Versicherer die Beiträge zurückerstatten, die Sie zuviel gezahlt haben (§ 812 BGB). Hinzu kommen die über die Jahre aufgelaufenen Zinsen für diesen Betrag.
    Die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche beträgt dabei grundsätzlich drei Jahre. Somit könnten Sie also Beitragserhöhungen aus dem Zeitraum seit 2015 unwirksam sein.
    Außerdem haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Zukunft wieder Ihren ursprünglich vereinbarten Beitrag zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Beitrag, den Sie vor der unwirksamen Erhöhung gezahlt haben. Somit kommen für Sie weitere monatliche Ersparnisse hinzu. Die kostenfreie Prüfung Ihrer Beitragserhöhungen kann sich also gleich doppelt lohnen.

    Wie kann ich die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern?

    Im ersten Schritt können Sie die Beitragsanpassung überprüfen lassen. Wir überprüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Anforderungen für die Prämienerhöhung erfüllt hat oder nicht. Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Erhöhung rechtswidrig war, kontaktieren wir Ihre Versicherung.

    Die Erfahrung in diesem Bereich hat jedoch gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen mit den Versicherungen relativ selten sind. Dies liegt auch daran, dass es bisher kein richtungsweisendes Gerichtsurteil gibt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei mit Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich Bank- und Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche gegen die Versicherung auch vor dem Zivilgericht. Vor Gericht muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllt hat. Hierbei kann es dazu kommen, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird, der die Preiserhöhung untersucht. Dieser wird bewerten, ob der Versicherer die Preiserhöhung ausreichend begründet hat.

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Die Erstberatung und die erste Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten übernehmen wir kostenfrei. Für den Fall, dass Sie sich im Anschluss für ein weiteres Vorgehen gegen den Krankenversicherer entscheiden, fallen anwaltliche Gebühren an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sind die Überprüfung und das Vorgehen gegen die Krankenversicherung besonders empfehlenswert. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten Fällen alle Kosten abdecken. Somit entfällt für Sie jegliches Kostenrisiko, auch im Hinblick auf einen möglichen Gerichtsprozess.  Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Brauche ich anwaltliche Vertretung?

    Bei diesem Sachverhalt handelt es sich um eine komplexe juristische Materie. Auf keinen Fall sollten Sie sich voreilig und ohne anwaltliche Beratung an Ihre Versicherung wenden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Bank- und Versicherungsrechts. Durch die Bündelung mehrer Mandate zu diesem Sachverhalt können wir diese Erfahrungen nutzen und für Sie Kosten und Aufwand minimieren.

    Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherer bisher noch selten zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Wir vertreten Sie daher vor dem Zivilgericht, falls dies notwendig sein sollte.

    Wird die Versicherung meinen Vertrag kündigen oder die Leistungen kürzen?

    Nein, Ihre Versicherung wird Ihren Versicherungsvertrag nicht kündigen. Eine Versicherung hat gar nicht die rechtliche Möglichkeit dazu, den Vertrag zu kündigen, nur weil Sie Ansprüche auf Beitragsrückerstattung geltend machen. Ein Kündigungsrecht würde nur entstehen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß zahlen würden. Daher sollten Sie natürlich weiterhin Ihre Beiträge in voller Höhe zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

    Auch die Sorge, dass Ihre Versicherung möglicherweise schlechter regulieren und weniger Kulanz zeigen wird, können wir Ihnen nehmen. Im Gegenteil ist Ihr Versicherer nun darüber informiert, dass Sie von einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vertreten werden. Daher wird er ggf. sogar noch schneller und kulanter auf Ihre Versicherungsfälle reagieren.

    Habe ich auch nach dem BGH-Urteil eine Chance auf Beitragsrückzahlungen?

    Ja. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf lediglich die Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Treuhänders erfüllt waren. Dessen Abhängigkeit darf jedoch kein Gericht, sondern nur die BaFin als zuständige Behörde feststellen.

    Gleichzeitig stellten die Bundesrichter aber fest, dass eine Beitragserhöhung aus anderen Gründen unwirksam sein kann – und dies dürfen die Gerichte durchaus selbst prüfen und entscheiden. Dazu zählt eine fehlerhafte Begründung. Wer überlegt, Klage einzureichen, sollte sich dementsprechend nicht länger auf den Vorwurf eines wirtschaftlich abhängigen Treuhänders stützen. Empfehlenswert ist es vielmehr, überprüfen zu lassen, ob die Begründung in ausführlicher und plausibler Form abgegeben wurde. Ein Rückzahlungsverlangen kann allein auf diesen Fehler gestützt werden. Die Rechtsprechung des BGH bezieht sich nur auf die Treuhänderproblematik. Gleichzeitig klärte der BGH, dass Klagen wegen unzureichender Begründung weiterhin möglich sind.

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