Sensationelles Urteil: Barmenia muss Kunden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstatten
“Alle Jahre wieder” … wer kennt diesen musikalischen Weihnachtsklassiker nicht. Doch so schön es in der Advents- und Weihnachtszeit anmutet, so negative Assoziationen bestehen in übertragenem Sinne in der PKV-Branche: denn auch Mitglieder der Barmenia und anderen privaten Krankenversicherungen können im wahrsten Sinne des Wortes davon ein Lied singen: alle Jahre wieder nämlich erhöhen Barmenia & Co. ihre Versicherungsprämien; die Prämien werden “angepasst”, wie es im Jargon der Versicherungen so schön heißt. Eine “Anpassung” der Prämien ist allerdings nur ordnungsgemäß, wenn die privaten Krankenversicherungen die Erhöhungen auch ausreichend, das heißt nachvollziehbar, transparent und detailliert, begründen. Andernfalls ist die Beitragserhöhung unwirksam und Kunden haben Anspruch auf eine Rückerstattung der überbezahlten Beiträge. Wie bei vielen anderen privaten Krankenversicherungen ist genau dies auch bei der Barmenia der Fall.
Entsprechend verurteilte auch das LG Frankfurt die Barmenia in einem von unserer Kanzlei geführten Prozess zur Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge, da die Beitragserhöhung unzureichend begründet und daher unwirksam war. Die maßgeblich durch die Klage unseres Mandanten erwirkte Entscheidung des LG Frankfurt (Aktenzeichen 2-23 O 198/19) hat Auswirkungen auf weitere noch ausstehende Urteile: denn die Barmenia ist bei weitem nicht die einzige private Krankenversicherung, deren Prämienanpassungen widerrechtlich erhöht worden sind. Daher steht Millionen Versicherungsnehmern die Rückzahlung ihrer zu viel gezahlten Beiträge zu.
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