Hoher Rückerstattungsanspruch des Verbrauchers
Durch den Widerruf wird der Kunde so gestellt, als hätte er den Vertrag nie unterschrieben. Zwar erhält die Audi-Bank den finanzierten PKW zurück, der Verbraucher auf der Gegenseite erhält dafür aber alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück. Er muss sich nur die Finanzierungszinsen anrechnen lassen. Diese sind im Verhältnis relativ gering und wurden im Laufe der Vertragslaufzeit bereits entrichtet. Der Darlehensnehmer konnte deshalb das Auto in der Vergangenheit kostengünstig nutzen und ist nun frei, einen neuen Vertrag zu günstigen Zinsen abzuschließen.
Mit diesem Fehler im Vertrag ist der Widerruf möglich
Die Chancen, den Rückerstattungsanspruch geltend zu machen, sind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020 sehr gut!
So haben Banken jahrelang fehlerhafte Autokredit-Verträge vergeben, wovon mittlerweile Millionen Autofahrer betroffen sind. Alle Verbraucher mit solch einem fehlerhaften Vertrag, haben durch das Urteil nun ein Recht auf den außerordentlichen Widerruf bzw. den Widerrufsjoker einzusetzen.
Zu dem Urteil kam es, da die Banken in ihren Verträgen nicht klar und deutlich angegeben haben, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Laut Europas höchstem Gericht (EuGH) genügt dies nicht den Anforderungen des Europarechts für Kreditverträge. Deshalb können die Verträge auch noch nach Jahren widerrufen werden. Zudem ist gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich, es ist also rechtskräftig. Deutsche Gerichte sind jetzt weitestgehend an das Urteil gebunden.
Der entscheidende Satz, der den Widerruf gültig macht und den so gut wie jeder Kunde so oder so ähnlich in seinem Vertrag finden kann, lautet:
Die Frist zum Widerruf beginnt erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB erhalten haben.
Der hier genannte § 492 Abs. 2 BGB ist dabei nur ein Verweis auf Artikel 247 des EGBGB ist. Dort wird wiederum auf zahlreiche weitere Vorschriften verwiesen. Aus diesem einen Satz wird also ein Verweis auf seitenlange Vorschriften. Dieses gerne genutzte Konstrukt, der sogenannte „Kaskadenverweis“, führe laut EuGH dazu, dass der Verbraucher letzten Endes nicht mehr wüsste, wie er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Und genau das macht diesen Satz fehlerhaft. Aber auch wer sein Recht nicht gerichtlich durchsetzen will, hat sehr gute Aussichten, da durch das EuGH-Urteil die Banken es erst gar nicht auf einen Prozess ankommen lassen werden.
Kein Widerruf möglich? Trotzdem vom Autokauf zurücktreten wegen Abgas-Manipulation
Wie die meisten Audi-Käufer bereits wissen, war Audi als Teil des VW-Konzerns ein Verantwortlicher im sogenannten Diesel-Abgasskandal. Millionen Fahrzeuge wurden mit sogenannten Abschalteinrichtungen ausgestattet, die einzig dazu dienten, Abgastests zu bestehen. Audi musste die Manipulationen zugeben und Millionen Euro Bußgeld zahlen.
Dies betrifft Fahrzeuge mit Baujahr ab 2007 und teilweise bis zu 2018. Wer sich von seinem Audi lösen möchte, kann dies daher auch im Rahmen einer Klage auf Schadensersatz erreichen. Diese Möglichkeit steht dank mehrerer bestätigender BGH-Urteile jedem betroffenen Audi-Kunden offen.
Ebenfalls ist es möglich, sein Fahrzeug zu behalten. In diesem Fall steht jedem Abgas-Geschädigten trotzdem ein Schadensersatz in Höhe der Wertminderung zu. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Audi-Abgasskandal.