Raten zurückholen mit Widerrufsjoker gegen die Audi-Bank
Viele Verbraucher finanzieren ihr Auto direkt über eine Herstellerbank, wie beispielsweise die Audi-Bank. Es erscheint komfortabel, den Kaufvertrag zusammen mit dem Darlehensvertrag bei der Bank des Herstellers abzuschließen. Jedoch sind genau diese verbundenen Verträge der meisten Banken in entscheidenden Punkten unverständlich. Solche Unverständlichkeiten können erhebliche Nachteile für den Verbraucher nach sich ziehen. Um diese von sich abzuwenden, haben Autofahrer jetzt die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf an die Audi-Bank zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten.
Entsprechende Urteile fällte Europas höchstes Gericht am 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und am 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20).
Aus diesen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgt, dass so gut wie alle Autokreditverträge widerrufbar sind.
Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch auch für Sie Sinn macht, können Sie von unseren erfahrenen Anwälten erfahren.
Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.