Mit diesem Fehler in Ihrem Vertrag ist der Widerruf möglich
Bei Kreditverträgen wird der Einfachheit halber häufig auf Vorlagen zurückgegriffen. So haben auch die meisten Banken Vorlagen für Verträge genutzt, wodurch sich diese millionenfach vervielfältigt haben. Problematisch an diesen Verträgen ist allerdings, dass sie einen fehlerhaften Satz enthalten, den nun mittlerweile so gut wie jeder Kunde so oder so ähnlich in seinem Vertrag stehen hat:
Die Frist zum Widerruf beginnt erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB erhalten haben.
Schwierigkeiten bereitet der Satz dahingehend, dass der genannte § 492 Abs. 2 BGB nur ein Verweis auf Artikel 247 des EGBGB ist, wo wiederum auf zahlreiche weitere Vorschriften verwiesen wird. Dieses Konstrukt in Verträgen nennt man Verweisungskette oder auch Kaskadenverweis. Der Vertrag verweist also an dieser Stelle immer vertiefender in unterschiedliche Gesetze und der Verbraucher kann schlussendlich gar nicht mehr verstehen, welche Dokumente genau gemeint sind.
Am 26.03.2020 erkannte der Europäische Gericht (EuGH) diesen Fehler nun an. Er beschloss, dass diese Verweisungskette für den Verbraucher eine zu große Verwirrung auslöse, sodass er von seinem Widerrufsrecht unter Umständen nicht Gebrauch machen könne, da er nicht wüsste, wann genau seine Frist zu laufen beginne.
Daher wurde von Europas höchstem Gericht schlussendlich entschieden, dass der Widerufsjoker gegen Verträge mit diesem Fehler wirksam ist. Zudem ist gegen das Urteil keine Berufung mehr möglich, demnach ist es rechtskräftig. Deutsche Gerichte sind jetzt weitestgehend an das Urteil gebunden. Auch für Autofahrer, die ihr Recht nicht gerichtlich durchsetzen möchten, bedeutet das gute Aussichten. Durch das EuGH-Urteil werden es die Banken gar nicht erst auf einen Prozess ankommen lassen. Die Chancen, die gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten, stehen demnach sehr gut!