Geld zurück mit Widerruf des VW-Kredits
Verbraucher, die ihren VW oder Seat bei der Hersteller-Bank finanziert haben, können sich nun möglicherweise ohne Verluste von ihren alten PKWs trennen. Angesichts der Umsätze des VW-Konzerns mag es überraschen, dass die massenhaft verwendeten Verträge zur Autofinanzierung banale Mängel aufweisen. Tatsächlich ist es aber so, denn in den Verträgen der Renault-Bank wurde vielfach mangelhaft über den Verbraucherwiderruf aufgeklärt. Auch andere Fehler machen die mit Autokäufern geschlossenen Finanzierungsverträge in wesentlichen Punkten unverständlich.
Daraus ergeben sich mitunter schwerwiegende Nachteile für die Kunden, weshalb es ihnen möglich sein muss, sich von diesen Verträgen wieder zu lösen. In der Konsequenz entschied Europas höchstes Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), am 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und zuletzt am 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20), dass viele Autokreditverträge widerrufbar sind.
Betroffenen Autofahrern ist es nunmehr möglich, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten. Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch für Sie Sinn macht, werden Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne erläutern.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.