Geld zurück mit Widerruf des Ford-Kredits?
Zahlreiche Verbraucher nutzen das Angebot der Ford-Bank, ihren Autokauf über einen Kredit zu finanzieren. Für den Automobilgiganten mit Sitz in den USA war dies zunächst ein gutes Geschäft, mit dem er doppelt verdienen konnte: und zwar sowohl an dem Autoverkauf als auch an den Finanzierungszinsen. Doch die neusten verbraucherrechtlichen Entwicklungen werden dem viergrößten Automobilkonzern der Welt nicht gefallen. Denn so gut wie alle Autokreditverträge der Ford-Bank sind widerrufbar. Dies folgt aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März 2020 (Aktenzeichen C 66-19) und zuletzt vom 9. September 2021(Aktenzeichen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20).
In den Urteilen ging es darum, dass die von den meisten Banken verwendeten Verträge für Verbraucher in mehreren wesentlichen Punkten unverständlich sind. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass dies nicht zum Nachteil des Verbrauchers führen darf (Aktenzeichen C 66-19), er sich also von solchen Verträgen wieder lösen können muss. Dies erfolgt durch die Erklärung eines Widerrufs und bedeutet: Autofahrer haben die Möglichkeit, ihr finanziertes Auto noch Jahre nach dem Kauf zurückzugeben und im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückzuerhalten.
Inwiefern im Einzelfall neben dem Fahrzeug auch ein Wertersatz zurückzugeben ist, wird bislang unterschiedlich entschieden und bedarf einer sorgfältigen Rechtsprüfung. Ob ein Widerspruch auch für Sie Sinn macht, können Sie von unseren erfahrenen Anwälten erfahren.
Hinweis an Interessenten:
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Autokreditwiderruf nur noch in Ausnahmesituationen wirklich rentabel. Gerne informieren wir Sie hierzu und zu den weiterhin guten Chancen im Bereich des Abgasskandals im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung.