Guten Tag,
gilt mein Ehemann auch als Unterhaltspflichtige Person,obwohl er ein eigenes Einkommen hat? Wird er bei einer Lohnpfändung berücksichtigt?
Vielen Dank.
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2019-02-09 20:24:432019-02-09 20:24:43Unterhaltspflichtige Personen
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich kann auch Ihr Ehemann als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden. Allerdings hängt dies von der Höhe der Einkünfte Ihres Mannes ab. Sofern Ihr Ehemann im Bereich eines Minijobbers verdient, wäre dies jedenfalls zu bejahen. Darüber hinaus kann Ihr Mann Ihnen nicht als unterhaltsberechtigte Person angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich kann auch Ihr Ehemann als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden. Allerdings hängt dies von der Höhe der Einkünfte Ihres Mannes ab. Sofern Ihr Ehemann im Bereich eines Minijobbers verdient, wäre dies jedenfalls zu bejahen. Darüber hinaus kann Ihr Mann Ihnen nicht als unterhaltsberechtigte Person angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt