Umwandlung P-Konto in normales Girokonto – Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Herren,

ist es möglich und ratenswert das P-Konto nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (also nach 1 Jahr der Eröffnung) wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln?
Müssen die Sparkassen/Privatbanken dem zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
und vielen Dank für Ihre Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    grundsätzlich verfügen Sie über einen Anspruch auf Rückwandlung. Wir raten unseren Mandanten aber stets, das Konto während der Insolvenzzeit weiterhin als Pfändungsschutzkonto zu führen: Zur Vertiefung ist dieser Beitrag auf unserer Homepage sehr hilfreich: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/fragen-und-antworten-zum-p-konto/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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