Umwandlung P-Konto in normales Girokonto – Wohlverhaltensphase
Sehr geehrte Herren,
ist es möglich und ratenswert das P-Konto nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (also nach 1 Jahr der Eröffnung) wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln?
Müssen die Sparkassen/Privatbanken dem zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
und vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt,
grundsätzlich verfügen Sie über einen Anspruch auf Rückwandlung. Wir raten unseren Mandanten aber stets, das Konto während der Insolvenzzeit weiterhin als Pfändungsschutzkonto zu führen: Zur Vertiefung ist dieser Beitrag auf unserer Homepage sehr hilfreich: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/fragen-und-antworten-zum-p-konto/
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt