Unterhaltspflichtige Personen

Guten Tag,
gilt mein Ehemann auch als Unterhaltspflichtige Person,obwohl er ein eigenes Einkommen hat? Wird er bei einer Lohnpfändung berücksichtigt?

Vielen Dank.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich kann auch Ihr Ehemann als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden. Allerdings hängt dies von der Höhe der Einkünfte Ihres Mannes ab. Sofern Ihr Ehemann im Bereich eines Minijobbers verdient, wäre dies jedenfalls zu bejahen. Darüber hinaus kann Ihr Mann Ihnen nicht als unterhaltsberechtigte Person angerechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert