Privatinsolvenz

Bin seit 03/22 in der WVH-phase und mache ESt-Erklaerung wieder eigenstaendig, insbesondere um
fuer 2022 die EPP als Minijobber ausbezahlt zu bekommen, da der AG diese nicht ausgezahlt hatte.
Mit EKSt-Bescheid vom 17.05.23 fuer 2022 hat das Finanzamt diese mit 2013 verrechnet, also mit Steuerschuld vor Insolvenzeroeffnung 07/2018 bzw. mit zur Iso-masse gehoerender Schuld. Darf das FA das/ ist das rechtens?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Energiepreispauschale ist nach § 122 EStG unpfändbar.
    Beste Grüße

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