Privatinsolvenz

Insolvenzverfahren wurde per Beschluss aufgehoben,
befinde mich jetzt in der Wohlverhaltens-/RSB-phase nach altem Recht. Kann ich die Sterbegeldversicherung Ruekaufwert ca €2500 , die nicht zur Inso-masse zaehlte
unschaedlich kuendigen/auszahlen lassen?
Vielen Dank fuer Ihre Rueckantwort. Mfg

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Frageesteller/in
    vor der Wohlverhaltensperiode müssen Sie jeden Vermögenszuwachs anzeigen und sofort zur Insolvenzmasse geben. Mit der Wohlverhaltensperiode müssen Sie Vermögenszuwachs bis auf wenige Ausnahmen– z.B. Erbschaften – nicht mehr angeben.
    Beste Grüße

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