HGB 84 werde jetzt zum 01.05. Angestellter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in meiner Zeit als Selbstständiger leider ca. 80.000€ an Schulden (Kredite, Steuer usw) aufgebaut. Nun muss ich einen Schlussstrich ziehen und frage mich, ob eine Privatinsolvenz auch für mich gilt und ab wann ich diese am besten starte. Am 02.05. habe ich einen Termin bei einer öffentl. Schuldnerberatung.
Danke vorab für Ihre Mühen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für die Nachricht. Die Voraussetzungen einer Privatinsolvenz sind bei einer ehemaligen Selbstständigkeit modifiziert. Wenn Sie früher selbstständig waren, weniger als 20 Gläubiger haben und dazu keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren ehemaligen Arbeitnehmern haben, dann können Sie einen Privatinsolvenz beantragen.

    Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, weil Sie beispielsweise mehr Gläubiger haben, dann können Sie ein Regelinsolvenzverfahren beantragen. Beide Verfahren sich bei ehemals Selbstständigen nahezu gleich im Ablauf.

    Die öffentlichen Schuldnerberatungen werden in der Regel kostenlos für Sie tätig. Aus Gesprächen mit Mandanten wissen wir, dass die Wartezeiten dort sehr lang sind (6 Monate bis 2 Jahre) und dort keine ausgebildeten Juristen arbeiten. Ehemals Selbstständige werden häufig aus Haftungsrisiken nach der Wartezeit abgewiesen.

    Gerne können wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, und ggfs. andere Möglichkeiten der Entschuldung sprechen. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen kostenlosen telefonischen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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