vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich dürfen Sie selbstverständlich als Ersatzpflegekraft arbeiten. Wenn Sie aus der Arbeit ein Gehalt beziehen oder anderweitig Einkommen generieren, sind Sie verpflichtet, dieses dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich dürfen Sie selbstverständlich als Ersatzpflegekraft arbeiten. Wenn Sie aus der Arbeit ein Gehalt beziehen oder anderweitig Einkommen generieren, sind Sie verpflichtet, dieses dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt