PfüB trotz Insolvenzverfahren / Vermögensauskunft kurz vor Insolvenzeröffnung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Frage 1
Darf ein Vollstreckungsgericht einen PfüB erlassen, wenn beim Insolvenzgericht schon ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht wurde?
Frage 2
Warum beantragen Gläubiger noch kurz vor Insolvenzeröffnung eine Vermögensauskunft?
Vielen Dank schon im Voraus…
Beste Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Das Vollstreckungsgericht ist nicht daran gehindert, einen PfüB zu erlassen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf § 88 InsO aufmerksam machen.
Der Gläubiger hat das Recht, berechtigte Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Möglicherweise geht der Gläubiger davon aus, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig oder unbegründet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt