unterhaltspflichtige person ehefrau

hallo , befinde mich in der privatinsolvenz und ab 6 2019 bekomme ich rente betrieblich und gesetzlich ca 2750 euro netto. der insolvenzverwalter erkennt die abhaeniggjkeit meiner verheirateten ehefrau nicht an und verlangt den vollabzug laut pfaendungstabelle. er erfragt wovon meine ehefrau davor gelebt hat ,meine frau hat in deutschland keine bezuege seit 2000 aber war selbstaendig davor mit hohem einkommen. muss sie die abhaengigkeit von mir nachweisen oder ist sie nach pfaendungstabelle eine abhaengige person und wird sie so beurteilt ? vielen dank fuer ihren rat ps.wir leben seit 11 jahren im ausland

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn es streitig ist, ob Ihre Ehefrau als Unterhaltspflicht zu berücksichtigen ist oder nicht, entscheidet das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermessen. Wenn Ihre Frau keine Einkünfte hat, müsste das Insolvenzgericht meines Erachtens die Unterhaltspflicht anerkennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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