IX ZR 246/17 Bestandsvermögen wird zur Masse gezogen, trotz Unternehmensfreigabe
Sehr geehrte Anwälte,
folgender Sachverhalt hat sich ergeben. Nach Unternehmensfreigabe vom 07.06.2018 konnte ich das Bankguthaben, was vorher eingefroren war wieder nutzen. Jetzt fordert der Insolvenzverwalter im September 2019 das ganze Bestandsguthaben vom 06.06.18 zur Auskehrung zurück wegen dem BGH Urteil IX ZR 246/17 darf der Insolvenzverwalter das, natürlich ist das Geld nicht mehr da bzw. wurde zum wirtschaften genutzt. Gerne auch Kostenpflichtige Antwort wenn es zu Komplex wird. Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
zu meinem Bedauern ist dies nicht der richtige Rahmen zur umfassenden Beantwortung dieser Frage. Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage per Mail an info@anwalt-kg.de zu senden.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht