Nebentätigkeit

Eine nebenberufliche Tätigkeit ist für viele Arbeitnehmer als zusätzliche Einnahmequelle interessant oder – beispielsweise im künstlerischen Bereich – als Ausgleich zum Hauptberuf. Die gute Nachricht zuerst: Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer frei, eine oder mehrere Nebentätigkeiten aufzunehmen. Dies ist durch Artikel 12 des Grundgesetzes, in dem die Berufsfreiheit geregelt ist, abgesichert. Dennoch müssen Arbeitnehmer einige Regeln beachten und sollten sich daher von vorneherein mit ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf ihre Nebentätigkeit auseinander zu setzen.

Leistungsorientierte Vergütung

Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung, im Gegenzug erhält er dafür vom Arbeitgeber eine Entlohnung, nämlich das Arbeitsentgelt – ein Geben und Nehmen von beiden Seiten also, in einem Arbeitsvertrag festgehalten, der die Pflichten und Rechte von beiden Parteien entsprechend regelt. Die Entlohnung bzw. das Arbeitsentgelt besteht dabei hauptsächlich aus einem fixen Geldbetrag, den der Beschäftigte als eigentliches Gehalt monatlich für seine Arbeitsleistung ausgezahlt bekommt. Aus verschiedenen Gründen bzw. unter bestimmten Umständen kann sich die Vergütung dabei erhöhen, etwa durch einmalige oder regelmäßige Sonderzahlungen, die der Arbeitnehmer zum Beispiel für besonders herausragende Arbeitsleistungen erhält.

Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Nicht selten möchte ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer an erzielten Gewinnen teilhaben lassen. Diese Bonusleistungen können bei den Arbeitnehmern den Eindruck erwecken, ihnen erwachse dadurch ein Rechtsanspruch auf zukünftige Zahlungen. Damit diese Zusatzleistungen jedoch nicht dauerhaft vom Arbeitgeber erbracht werden müssen, sollte er darauf achten, einen Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag einzufügen.