Schulden als eingetragener Kaufmann (e. K.)
Kaufleute können kleinere oder größere Betriebe bzw. Unternehmen führen. Wie jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen ist auch der eigetragene Kaufmann von der Lage auf dem Markt und den Absprachen mit seinen Geschäftspartnern abhängig. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage, treten Zahlungsstörungen auf oder treten sonstige überraschende Umstände ein, kann auch der vorausschauend kalkulierende Kaufmann in wirtschaftliche Bedrängnis geraten und Schulden aufhäufen. Die Tatsache, dass der Kaufmann seine Verbindlichkeiten im eigenen Namen begründet, kann zu einer besonderen Belastung führen, wenn das betriebliche Vermögen zur Bedienung der Schulden nicht mehr ausreicht, er also in die Schuldenfalle geraten ist.
Der folgende Beitrag erläutert Ihnen zunächst skizzenhaft, was ein eingetragener Kaufmann (e. K.) ist, wie man als (eingetragener) Kaufmann (e. K.) schnell in die Schuldenfalle gerät und wie man diese von vornherein vermeiden kann.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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