GbR Schulden – Muss ich alles selbst zahlen?

Kann die GbR zu einer Schuldenfalle werden?

Die GbR – auch BGB-Gesellschaft genannt – ist für viele Kleinunternehmer eine beliebte Gesellschaftsform, um zusammen mit den Mitgesellschaftern einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Oft wird ein Kleingewerbe oder ein kleineres Unternehmen in dieser Gesellschaftsform geführt. Eine GbR lässt sich schnell gründen. Die Gründung kann rechtlich so schnell erfolgen, dass es den Beteiligten nicht mal bewusst ist, dass sie eine GbR gegründet haben. Das kann im Konfliktfall kompliziert werden, wenn rechtlich eine GbR gegründet wurde und Schulden die Gesellschaft belasten. Denn dann stellt sich auch die unbequeme Frage, ob Sie als Gesellschafter mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen.

Der folgende Beitrag sagt Ihnen, was eine GbR ist, welche Kosten mit Gründung einer GbR entstehen können, wie lange der Gründungsprozess in Anspruch nimmt und welcher Haftung Sie als Gesellschafter einer GbR unterliegen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Was ist eine GbR?

Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Sie wird auch bisweilen BGB-Gesellschaft genannt. Es handelt sich jedoch dabei um dasselbe. Bei einer GbR schließen sich mehrere Personen zusammen und verfolgen einen gemeinsamen Zweck, den Gesellschaftszweck. Dies geschieht durch ein Vertrag, wobei der Vertrag keiner besonderen Form bedarf. Es kann sich also zur GbR auch mündlich oder konkludent zusammengeschlossen werden. Konkludent bedeutet, dass die GbR auch durch ein schlüssiges Verhalten gegründet werden kann. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, eine Gesellschaft ohne schriftlichen Vertrag zu gründen, da im Streitfall viele Fragen unklar sein können.

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Um den Gesellschaftszweck zu fördern bringen die Gesellschafter personelle und sachliche Mittel ein. In welchem Umfang die Gesellschafter der GbR verpflichtet sind, bestimmt auch hier der Gesellschaftsvertrag. Dies zeigt auch, wie wichtig es ist, den Gesellschaftsvertrag schriftlich, am besten von einem Fachmann fixieren zu lassen.

Was sind die Kosten einer GbR Gründung? 

Wenn Sie beabsichtigen, durch die GbR einen unternehmerischen bzw. gewerblichen Zweck zu verfolgen, dann kommen zunächst Kosten aufgrund der Gewerbeanmeldung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde auf Sie zu. Diese liegen bei ca. 50 Euro.

Kosten entstehen auch aufgrund des IHK Beitrags, der aktuell bei ca. 115 Euro liegt. Dieser fällt in aller Regel an, weil für viele Existenzgründer oder Unternehmer ein Pflicht zur Mitgliedschaft in der IHK besteht.

Lassen Sie sich bei der GbR Gründung von uns begleiten und beraten, fällt noch das Rechtsanwaltshonorar für unsere Leistung an. Wir bieten Ihnen abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse drei Gründungspakete zum jeweiligen Festpreis an, sodass Sie unsere Leistung entsprechend Ihres Bedarfs bestimmen und die volle Kostenkontrolle haben.

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Wie lange dauert die Gründung einer GbR? 

Wie oben beschrieben, kann rechtlich gesehen die GbR augenblicklich  gegründet werden. Das ist aber weder rechtlich noch aus wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert. Vielmehr sollte ein Gesellschaftsvertrag verschriftlicht und nach Ihren Bedürfnissen professionell erstellt werden.

Die Erstellung der Gründungsunterlagen dauert etwa drei bis vier Werktage. In dringenden Fällen können wir dies für Sie auch innerhalb von 24 Stunden erledigen.

Auch eine steuerliche Anmeldung hat je nach Gesellschaftszweck ggf. zu erfolgen, die wir für Sie ebenfalls übernehmen, wenn Sie uns entsprechend beauftragen.

Ebenso nimmt die Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder Gemeinde je nach Art der Anmeldung die entsprechende Zeit (online: ca. wenige Minuten; per Post: ca. eine Woche).

Wie hafte ich als Gesellschafter für die Schulden der GbR? 

Als Gesellschafter haften Sie für Schulden der GbR persönlich, unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Persönliche Haftung bedeutet, dass Sie selbst die geschuldete Leistung erbringen müssen. Mit unmittelbar ist gemeint, dass Sie als Gesellschafter nicht darauf verweisen dürfen, dass sich der Gläubiger zunächst an die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen wenden solle. Es steht dem Gläubiger frei, selbst zu wählen, ob er seine Forderung gegenüber der GbR oder gegenüber dem Gesellschafter geltend macht. Dabei kann der Gläubiger Sie in voller Höhe für sämtliche Schulden ohne Beschränkung auf Zahlung in Anspruch nehmen. Bis zur Tilgung der Verbindlichkeit haften sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.

Sollte das Gesellschaftsvermögen und Ihr Privatvermögen zur Bedienung der Schulden nicht mehr ausreichen, kommt das Insolvenzverfahren für Sie in Betracht. Damit können Sie, soweit alle Voraussetzungen erfüllt werden, innerhalb von 3 Jahren von den Schulden der GbR freiwerden. Wir bieten hierzu eine kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 6777 00 55 an.

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