Was bringt ein Insolvenzverfahren bei einer Sperrfrist?
Ein Insolvenzverfahren kann trotz Sperrfrist eröffnet werden und bringt für Sie als Schuldner viele Vorteile mit sich. Das liegt daran, dass das Insolvenzverfahren zwei Hauptvorteile für den Schuldner hat: einmal den Vollstreckungsschutz und einmal die Restschuldbefreiung. Der Vollstreckungsschutz schützt Ihr Vermögen vor dem Zugriff einzelner Gläubiger, während die Restschuldbefreiung zur Schuldenfreiheit führt. Die Sperrfrist bezieht sich nur auf die Restschuldbefreiung, sodass ein Insolvenzverfahren durchaus nochmal mit seinem Nutzen eröffnet werden kann. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie die Schulden geordnet und mit mehr Zeit zurückzahlen können, ohne dass die Gläubiger Sie in die Enge treiben oder zwangsweise Pfändungen in Ihr Vermögen vornehmen. Über diese erheblichen Erleichterungen für die Schuldensituation sind sich viele gar nicht bewusst.
Der folgende Artikel soll Ihnen verdeutlicht, welche Vorteile ein Insolvenzverfahren auch bei einer bestehenden Sperrfrist für Sie als Schuldner bietet, obwohl Sie bereits eine Restschuldbefreiung haben oder aus anderen Gründen der Sperrfrist unterliegen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag, kurze Frage zu dem Thema Insolvenz beantragen, trotz Sperrfrist.
Wenn ich Sie beauftrage, dann müsste ich ca. 1700€ bezahlen. Würden dann zusätzliche Kosten anfallen? Weil die Bescheinigung über den Außergerichtlichen Einigungsversuch ist ja nur 6 Monate gültig. Sehe ich das richtig, das man dann zweimal den Einigungsversuch unternehmen muss ? Oder reicht einmal und sie händigen mir dann einfach eine neue Bescheinigung aus, zwecks Antrag auf Restschuldbefreigung.
Sehr geehrter Herr D.,
sind 6 Monate seit dem letzten Einigungsversuch verstrichen, bedarf es eines erneuten Einigungsversuchs und einer Bescheinigung über dessen Scheitern, wenn erneut ein Privatinsolvenzverfahren beantragt wird. Wir stellen Ihnen als geeignete Stelle und Person gemäß § 305 InsO eine solche Bescheinigung aus und leiten auch alles Weitere für Sie in die Wege. Neben den Kosten für das Anwaltshonorar fallen die Kosten des Insolvenzverfahrens an. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung, in der wir auf alle Ihre gestellten Fragen nochmal kleinschrittig eingehen. Zudem prüfen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe auch eine Frage zum Insolvenzverfahren.
Es fängt an mit der Eröffnung.
Und hört wann genau auf?
Hintergrund ist eine Frist zu überbrücken bis zur erneuten Restschuldbefreiung ( Antrag).
Angenommen ich beantrage das Insolvenzverfahren.
Wann muss ich Restschuldbefreiung beantragen.
Meine Frist ist August 2022.
Oder müsste es dann eine erneute Insolvenz sein?
Gruß
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider kann ich Ihre Frage anhand der gemachten Angaben nicht beantworten.
Die Frist, bis man erneut einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen darf, beginnt zu laufen, wenn die Restschuldbefreiung einmal erteilt wurde oder wenn das Insolvenzverfahren aus einem anderen Grund beendet wurde.
Grundsätzlich ist der Antrag auf Restschuldbefreiung direkt mit dem Insolvenzantrag einzureichen. Man muss es zwar nicht unbedingt gleichzeitig einreichen, dies empfiehlt sich aber, da das Gericht den Antrag ansonsten zurückweisen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich habe meine letzte Restschuldbefreiung bereits 2016 erhalten. Ich habe durch Corona leider eine schwierige Zeit beruflich durchgemacht und habe nun neue Schulden um die 20.000 EUR, die ich leider nicht Wirtschaftlich tragen kann. Ist es sinnvoll Insolvenz zu beantragen ( wegen dem Vollstreckungsschutz ) ? Und die erneute Restschuldbefreiung, wie bekommt man die, wenn nur die das Insolvenzverfahren an sich eröffnet wird ? muss ich dann bis 2026 warten ( wegen der 10 Jahre ), und dann nochmal 3 Jahre Insolvenz durchmachen ?
Danke im voraus.
Sehr geehrter Herr G.,
das von Ihnen Beschriebene trifft so zu. M.a.W.: Wenn Sie ein Insolvenzverfahren zur Eröffnung beantragen, genießen Sie den Vollstreckungsschutz. Eine Restschuldbefreiung können Sie allerdings wegen der 10-jährigen Sperrfrist nicht beantragen. Diese können Sie erst nach Ablauf der 10 Jahre beantragen, müssten hierfür jedoch erneut ein Insolvenzverfahren durchlaufen, dessen Dauer voraussichtlich 3 Jahre betragen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich habe im Februar meine Insolvenz beendet und durch Anmeldung einer angeblichen Strafbaren Handlung nicht alle Schulden verloren. Nun werde ich gepfändet und weis keinen rat. Die summe von 50000 Euro kann ich so niemals bezahlen. Was kann ich tun? Laut Ihrem Artikel scheint es mir ja möglich zu sein eine Insolvenz neu zu beantragen aber lediglich die Restschuldbefreiung erst in 10 Jahren. Bitte helfen Sie mir!!!!
MFG Andreas S.
Sehr geehrter Herr S.,
Ansatzpunkt in Ihrem Fall wäre die Prüfung, ob die Schulden in Höhe von 50000 Euro tatsächlich aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung herrühren. Dies kann ich Ihnen aber nicht innerhalb dieses Rahmens beantworten. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@anwalt-kg.de mit Ihrem Anliegen und Ihrem Fall. Nach Prüfung Ihres Falles kommen wir mit einem Angebot ggf. auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht