Beim Schritt in die Existenzgründung spielt die finanzielle Komponente natürlich eine große Rolle. Man sollte sich über das nötige Kapital und Ausgaben bereits im Voraus Gedanken machen.
Bei Honorar für Beratungsleistungen ist zunächst zu erwähnen, dass je beliebter die Dienstleistung ist, desto höher kann dann auch der Coaching Sitzungspreis ausfallen. Dabei weichen die Kosten von Coaching zu Coaching stark voneinander ab. Stundensätze beginnen bei circa 100 Euro, bei manchen Beratern landen diese auch im fünfstelligen Bereich.
Bei Eröffnung Ihrer Beratung sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie das Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners mit einbezieht.
Die gängigste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es bedeutend, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
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