Selbständig machen als Coach: Bundesweit mit Anwalt
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Eine Beratung gründen und führen
Kaum eine Branche wächst seit Jahren so sehr, wie die Beratungsbranche. Ob Coach, Berater, Consultant, Supervisor, Mediator oder Trainer… So kunterbunt, wie die Begriffe, sind auch die Themenbereiche, mit denen sich die Betroffenen befassen. Von Konfliktmanagement, Fitnesstraining, Ernährungsberatung, Mental-Coaching, IT-Beratung oder Marketing-Workshops – die Maße an Möglichkeiten animiert junge Existenzgründer dazu, diesen Berufsweg zu wählen, denn es scheint beinahe so, als ob jede/r in der Läge wäre diesen Beruf auszuüben.
Und ganz unhaltbar ist diese Hypothese auch gar nicht, denn es gibt tatsächlich keinen festgelegten Lehrgang für diesen Karriereweg und auch die Berufsbezeichnung als „Coach“ ist rechtlich nicht geschützt. Das bringt natürlich gewisse Vor- und Nachteile mit sich. Auf der einen Seite kann sich jede/r zum Coaching-Experten ernennen und insbesondere auch als Quereinsteiger Erfolg haben, auf der anderen Seite ist es ungemein schwer sich bei der Fülle an Beratungsofferten am Markt durchzusetzen und mit diesem Beruf sein Einkommen zu sichern.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Beratungsbranche:
- Der deutsche Coaching-Verband hatte im Jahr 2020 circa 10.000 seriöse Coachs in Deutschland verzeichnet. Unternehmensberater/innen gab es laut einer Statistik im Jahr 2018 etwa 124.000, organisiert in rund 20.000 Beratungsfirmen.
- In einer Umfrage im Jahr 2017 gaben rund 24 % der Befragten an, im Rahmen eines Firmentrainings ein individuelles Coaching durch einen professionellen Berater erhalten zu haben.
- Laut einer Coaching-Marktanalyse von Rauen aus dem Jahr 2020 geht hervor, dass die größte Zielgruppe der Coaches das mittlere Management in Konzernen/Großunternehmen bildet.
- Weiter nehmen am häufigsten Kunden im Alter zwischen 41–45 Jahren Coaching in Anspruch.
- Zu den zentralen Themen der Beratungsbranche gehören die Reflexion von Person, Rolle und Führungsverhalten, dicht gefolgt von der Persönlichkeits–und Potenzialentwicklung aber auch das Thema Konfliktmanagement ist sehr beliebt. Das Mittelfeld wird von Karriere-und Berufswegfragen, Stressmanagement, Burn-Out-Prophylaxe, Work-Life-Balance, Organisationsveränderungen und Changemanagement dominiert.
- Der Einsatz der Coaching-Dienstleistungen überwiegt in der Variante vom Einzel-Coaching, das in über 2/3 der Fälle angewendet wird. Team–und Gruppen–Coachings machen zusammen knapp ein Viertel aus. Relativ selten wird von Organisations–oder Projekt–Coachings Gebrauch gemacht.
- Die Analyse zeigt zudem, dass die Mehrzahl der Tätigen in der Consultant-Branche als Freiberufler arbeitet, Selbständige mit Festangestellten bildet dagegen die zweitgrößte Gruppe.
Quellen: Marktanalyse Coaching 2020, statista.com, gruenderplattform.de

Sie möchten sich auch als Berater/Coach/Mentor/Trainer/Supervisor selbständig machen? Oder fragen Sie sich, welche rechtlichen Voraussetzungen bei dem Betrieb eines Coachings beachtet werden müssen?
Fragen wie:
- „Welche Eigenschaften muss ich mitbringen?“
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für meine Beratung?“,
- „Wie kann ich gegen negative Internet-Bewertungen meines Unternehmens vorgehen?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Beratung – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

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Ablauf der Gründung Ihrer Beratung
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Beratung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir tragen Ihre Beratung in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Als Coach durchstarten – Voraussetzungen
Die Geschäftsidee ist der erste Schritt eines jeden Gründungsprozesses. Da die Beratungsbranche boomt und die Konkurrenz groß ist, sollten Sie sich ein Konzept zurecht legen, welches überzeugt. Professionalität und hohes Niveau hilft Ihnen dabei, sich von Ihren Mittbewerbern abzugrenzen.
Um als Coach erfolgreich durchzustarten brauchen Sie unbedingt eine Spezialisierung. Zu diesem Zweck gilt es zunächst, die eigenen Stärken und auch Schwächen herauszufiltern. Was interessiert Sie am meisten? In welchen Bereichen konnten Sie erste berufliche Erfahrungen sammeln? Umfangreiche Kenntnisse über ein bestimmtes Thema sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein vielversprechendes Coaching, allerdings garantieren diese noch keine Vermittlungskompetenz. Diese lässt sich am besten in gezielten Schulungen aneignen, bestenfalls konnten Sie selbst schon an Coachings teilnehmen.
Auch ist es von großer Bedeutung, dass Sie Ihre Spezialisierung so genau wie möglich präzisieren, denn die potenziellen Kunden suchen meistens nach einer ganz bestimmten Art des Coachings. So ist es nicht ausreichend als Spezialisierung lediglich „Stress-Bewältigung“ anzugeben, da es hier je nach Beruf oder Alter große Differenzen bei den Suchenden geben kann. Passender wäre z.B. „Stress-Bewältigungstraining für Führungskräfte in klein- und mittelständischen Unternehmen“. Vorteilhaft kann es in diesem Zusammenhang sein, wenn Sie sich selbst mit Ihrer Zielgruppe identifizieren können. Auf diese Weise können Sie von eigenen Erfahrungen erzählen und daraus wichtige Erkenntnisse gewinnen, die eine Verbindung zu Ihren Klienten/innen verstärken. Ihre Glaubhaftigkeit überzeugt nicht nur den potenziellen Kunden sondern hilft Ihnen auch dabei, Ihre Zielgruppe zu konkretisieren, was wiederum bei der Kundengewinnung nützlich ist.
Der wichtigste Schritt in die eigene Existenzgründung ist eine wohlüberlegte Vorbereitung. Daher sollten Sie bereits vor der Gründung Ihres Consultings einen gut durchdachten Businessplan vorbereiten. Dieser dient der Ausarbeitung des Geschäftskonzepts und einer realistischen Einschätzung des geplanten Vorhabens. Neben den Überlegungen zur möglichen Finanzierung, gehören hier auch Ausführungen dazu, welche Chancen und Risiken die Eröffnung Ihrer Beratung mit sich bringen kann und wie Sie Ihr Umsatz generieren wollen.
Aspekte wie:
- Marktforschung
- Wettbewerbsanalyse
- Unternehmerisches Konzept
- Zielgruppe
- Standort
- Dienstleistungsangebot
- Marketing- und Vetriebsstrategie
- Produktion und Beschaffung
- Personal
- Budget
werden dort aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und den Bankkredit.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
- Technisches Equipment wie Laptop, Geschäfts-Handy usw.
- Marketing/Werbung
Für den Aufbau Ihres Marketings gilt es zunächst, einen seriösen Internetauftritt einrichten, auf dem sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und Qualifikationen herausstellen. Eine kundenfreundliche und übersichtliche Homepage ist der Anziehungspunkt schlechthin, wenn Ihr Marketing erfolgreich sein soll. Auf Ihrer Webseite sollten Sie detaillierte Angaben zu Ihren Coaching-Angeboten platzieren. Für eine bessere Sichtbarkeit sollten sie auf eine professionelle SEO achten.
Das Networking ist das A und O, wenn Sie als Coach in der Berufswelt starten wollen. Social Media-Kanäle bieten sich ausgezeichnet als Plattformen dafür an, mit einem starken Profil und Expertenstatus als Teil der Community mitzumischen. Events und Messen aber auch digitale Konferenzen geben Ihnen die Möglichkeit über Ihr Thema zu sprechen und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Bestimmte Podcast-Angebote oder eigener Blog, sind auch behilfliche Instrumente um Aufmerksamkeit nach sich zu ziehen. Denken Sie dabei auch an E-Mail-Marketing.
Anzeigen in Printmedien und Fachmagazinen können auch zum Erfolg Ihres Marketings beisteuern. Um mit dem Zeitgeist zu gehen, sollten Sie unbedingt ein Online-Coaching in Ihrem Angebot mit aufnehmen. Webinare, Online-Schulungen oder ein eigenes Buch wären das i-Tüpfelchen für Ihrer Karriere als Coach.
Zu einer erfolgreichen Coaching Gründung gehört ein eigenes Corporate Identity Konzept. Ein gut durchdachtes Corporate Design bezweckt einen Wiedererkennungswert beim Kunden. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist ratsam. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden erzeugen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig.
Aufgrund der Vielfältigkeit der Beratungsbranche gibt es nicht „die“ Ausbildung, die Sie für Ihren Start als Coach absolvieren müssen. Gebiete wie Unternehmensberatung, Change-Management oder Prozessgestaltung werden mittlerweile jedoch als Studienfach angeboten. Um Ihren Expertenstatus zu untermauern, sind Zertifikate von überregionalen Coaching- oder Berufsverbänden hilfreich.
Doch nicht jede/r, selbst mit dem nötigen Fachwissen, hat das Potenzial als Berater tätig zu werden. Für diesen Beruf brauchen Sie noch weitere Kompetenzen, die Sie in speziellen Coaching-Kursen erlernen können. Diese vermitteln Ihnen die notwendigen didaktischen Fähigkeiten und Coaching Methodik. Bei der Teilnahme an Seminaren und Schulungen der offiziellen Coaching-Verbänden, sind jedoch meistens ein Mindestalter von 25 Jahren und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung vorzuweisen sind.
Feingefühl und gutes Einfühlungsvermögen sind die Grundvoraussetzungen für eine die Tätigkeit eines Coaches, denn Ihre Hauptaufgabe wird es sein, die Problemfelder Ihrer Klienten aufzuzeigen. Während manche Menschen eine offene und direkte Art bevorzugen, scheuen andere vor einer unmittelbaren Konfrontation.
Beratung eröffnen – Finanzierung
Beim Schritt in die Existenzgründung spielt die finanzielle Komponente natürlich eine große Rolle. Man sollte sich über das nötige Kapital und Ausgaben bereits im Voraus Gedanken machen.
Bei Honorar für Beratungsleistungen ist zunächst zu erwähnen, dass je beliebter die Dienstleistung ist, desto höher kann dann auch der Coaching Sitzungspreis ausfallen. Dabei weichen die Kosten von Coaching zu Coaching stark voneinander ab. Stundensätze beginnen bei circa 100 Euro, bei manchen Beratern landen diese auch im fünfstelligen Bereich.
Bei Eröffnung Ihrer Beratung sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie das Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners mit einbezieht.
Die gängigste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es bedeutend, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
Rechtsform wählen
Wenn Sie eine Beratung eröffnen möchten, dann sollten Sie zunächst überlegen, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Wenn Sie im Rahmen Ihres Angebots zusätzlich auch auch eigene Produkte verkaufen möchten, dann sind Sie gewerblich tätig und müssen eine Rechtsform wählen, die hierfür geeignet ist. Auch Finanzierungs- und Haftungsfragen oder die Entscheidung, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, spielen für die Rechtsformwahl eine Rolle.
Für die Gründung ihres Coachings kommen zur Existenzgründung insbesondere folgende Unternehmensformen in Betracht:
- Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
zur Verfügung.
Mit einer Beratung als Einzelunternehmen starten
Die gängigste Gründungsrechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Dieser Weg ist auch verhältnismäßig einfach. Außerdem sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering.
Dennoch bringt die Wahl der Rechtsform eines Einzelunternehmens auch einige Nachteile – die Haftung. Als Inhaber haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich immer dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind.
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Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht unkompliziert und hat keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung gestaltet sich einfacher – eine Pflicht zur doppelten Buchführung oder der Erstellung einer Eröffnungsbilanz besteht beim Einzelunternehmen nicht. Auch ein Geschäftskonto muss nicht errichtet werden.
Nachteile des Einzelunternehmens
Im Haftungsfall des Einzelunternehmens können die entstandenen Schulden nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden. Sie haften mit Ihrem privaten Vermögen. Dieser Nachteil ist nicht zu unterschätzen und kann im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz führen.
Coaching als GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird gemäß § 705 BGB durch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei wird vorausgesetzt, dass mindestens zwei Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Die Vorteile eines Einzelunternehmens bleiben auch bei der Wahl dieser Rechtsform erhalten – die Gewerbesteuer fällt nicht an und die Ermittlung des zu verteilenden Gewinns erfolgt über eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung.
Bezüglich der Haftung ist die GbR mit der Tätigkeit in einem Einzelunternehmen vergleichbar: die Gesellschafter haften unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
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Vorteile der GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Grundsätzlich reicht schon eine mündliche Absprache, da die einzige gesetzliche Voraussetzung auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks abzielt. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags dringend anzuraten. Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR: die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter. Auch der bürokratische Aufwand der GbR ist relativ gering.
Nachteile der GbR
Inhaber einer GbR unterliegen der persönlichen Haftung. Sie haften für die Betriebsschulden der Firma in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Das kann zu einem wirtschaftlichen Totalverlust führen. Für risikobehaftete Geschäfte ist die GbR daher riskant. Außerdem gibt es für die GbR keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung: die Gesellschafter müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Schließlich kann für eine GbR aufgrund der fehlenden Handelsregistereintragung kein offizieller Firmenname gewählt werden. Dadurch treten die Gesellschafter einer GbR bei Geschäften stets mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf.
Als Coach mit einer GmbH starten
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt als Rechtsform in Deutschland ein hohes Ansehen.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Rechtsformen weist die GmbH als Kapitalgesellschaft einige Besonderheiten auf. Um ein Call Center als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich: die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister – Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
Der wesentliche Vorteil der GmbH als Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung – die Haftung der Gesellschafter wird grundsätzlich auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro hinterlegt werden.
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Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mitunter mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden belastet.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann abschreckend wirken. Daher ist diese Gesellschaftsform eher nicht zum „ausprobieren“ geeignet. Sollten Sie dennoch von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren wollen, kann über die Gründung einer UG nachgedacht werden.
Beratung gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist nahezu identisch mit der GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied zu der herkömmlichen GmbH liegt in der niedrigen Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit wird jedoch eine höhere Einlage notwendig sein. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
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Vorteile der UG
Die UG hat nicht nur eine geringe Stammeinlagepflicht (1 Euro), sondern schließt auch die private Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Das Unternehmen haftet ausschließlich mit dem Betriebsvermögen. Auch die Gründungskosten sind etwas niedriger im Vergleich zur GmbH.
Nachteile der UG
Das geringe Startkapital verleiht der UG (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zu einer GmbH einen wesentlich schlechteren Ruf. Sollte Ihnen das notwendige Stammkapital zur Verfügung stehen, wird die Gründung einer Arztpraxis mit der Rechtsform einer GmbH grundsätzlich empfohlen.
Handelsregistereintrag
Je nach Unternehmensform müssen Sie Ihr Unternehmen beim Handelsregister eintragen lassen. Im Handelsregister finden Sie eine Aufzählung aller offiziell angemeldeten Gewerbebetriebe. Handelsregistereintrag ist für Sie eine Voraussetzung, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere:
• UG
• GmbH
• UG & Co. KG
• GmbH & Co. KG
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
So melden Sie Ihre Coachingfirma beim Finanzamt an
Möchten Sie Ihr Vorhaben, sich als Berater selbständig zu machen, in die Tat umsetzen, so ist die Eröffnung Ihrer Beratung auch beim Finanzamt zu melden. Nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen, wird Ihnen eine Steuernummer vom Finanzamt ausgestellt. Diese schafft die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs und die Rechnungsstellung. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mitumfasst. Ferner fertigen wir im Bedarfsfall die Eröffnungsbilanz für Ihr Coaching an.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Grundsätzlich muss jede Tätigkeit die gewerblicher Natur ist, beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Darunter fallen alle Beschäftigungen, die eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt werden.
Als Coach gehören Sie grundsätzlich zu den freien Berufen. Als freiberuflich i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann Ihr Unternehmen einzustufen sein, wenn es sich um eine sog. „unterrichtende Tätigkeit“ handelt. „Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form“. Auf das Vorhandensein einer wissenschaftlichen Fachausbildung kommt es dabei nicht an. Auch ist es ohne Bedeutung, ob Sie die Bezeichnung “Coach”, “Trainer” oder “Lehrer” verwenden.
Eine Lehrtätigkeit wird aber allerdings dort abzulehnen sein, wo es auf die Erarbeitung oder Entwicklung eines auf die speziellen Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programmes erfordert. Dies stellt nämlich eine beratende Tätigkeit dar, für die Sie ein Gewerbe anzumelden haben.
Sollten Sie als Coach hingegen eine einem Psychologen ähnliche Tätigkeit übernehmen, so sind Sie als Freiberufler einzustufen, wenn Sie über einen Abschluss als Diplom-Psychologe, als Heilpraktiker für Psychotherapie oder einen ähnlichen Abschluss verfügen.
Der Freiberufler-Status hat für Sie den Vorteil, dass für Ihre Coaching Eröffnung keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist. Hierzu wird allerdings das für Sie zuständige Finanzamt die Entscheidung treffen. Wo Sie am Ende einzustufen sind, hängt auch letztlich davon ab, ob Sie im Rahmen Ihres Angebots auch eigene Produkte vertreiben möchten.
Diesen Schritt übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Wir machen hierzu einen Notartermin bei einem Notar in Ihrer Nähe ab. Anschließend erfolgt dann die gewerbliche Anmeldung.
Anmeldung bei der IHK
Ihr Unternehmen ist außerdem zwingend bei der örtlichen IHK anzumelden. Diese sollte bereits vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs vorgenommen werden.
Berufsgenossenschaft
Sie sind zudem verpflichtet, Ihre Firma bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft registrieren zu lassen. Berufsgenossenschaften leisten als Unfallversicherungsträger einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz.
Speziell für Beraterbranche ist die Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VGB) als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig.
Berufsverbände
Sie können sich mit Ihrem Coaching darüber hinaus einem Berufsverband anschließen. Berufsverbände vertreten Ihre Interessen in der Öffentlichkeit und können damit einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg Ihres Unternehmens beisteuern. Hervorzuheben ist unter anderem der DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching e.V.). Dieser ist der führende Verband im deutschsprachigen Raum, der sich auf Business Coaching und Leadership fokussiert.
Coaching gründen – Marke anmelden
Um Ihr Coaching vor Mittbewerbern und Nachahmungsversuchen zu schützen, könnte es sinnvoll sein, eine Marke anzumelden. Sie können nicht nur Ihren Unternehmensnamen sondern auch Ihr Firmenlogo, Produkte und Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen.
Eine Marke erzeugt starkes Vertrauen. Sie gewinnen aufgrund der professionellen Marke einen Wiedererkennungswert und ein Alleinstellungsmerkmal und schaffen auf diese Weise eine Corporate Identity für Ihre Firma.
Sie haben in diesem Zusammenhang die Option eine deutsche oder eine europäische Marke anzumelden.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihre Beratung anmelden
Mit der Anmeldung einer deutschen Marke steht Ihnen ein zehnjähriger Markenschutz auf dem gesamten Gebiet der BRD zu. Ab dem Zeitpunkt können Sie sich gegen Rechtsverstöße gegen Ihr Markenrecht in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen.
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist dann ratsam, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Ihre Beratung anmelden
Möchten Sie auch Kunden aus anderen EU Ländern gewinnen, bietet es sich an, bereits bei der Gründung, eine EU Marke zu wählen. Durch die Anmeldung einer europäischen Marke genießen Sie nämlich Markenschutz in allen Mietgliedstaaten der Union, und zwar auch für 10 Jahre.
Der Betrieb einer Coachingfirma – Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Folgende Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere zahlreichen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Outsourcing der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitaufwändigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
AGB für Coachingfirma
Als Inhaber einer Coachingfirma sollten Sie möglichst auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) setzen. Bevor Kunden mit Ihnen Verträge schließen, müssen Sie die AGB akzeptieren.
Individuelle AGB helfen Ihnen:
- Geschäftsprozesse zu vereinheitlichen und optimieren
- einen vorteilhaften rechtlich Rahmen für Geschäft abzustecken
- Rechtssicherheit zu garantieren
Inhaltlich befassen sie sich u.a. mit:
- Kundenbeziehungen
- Geschäftspartnerbeziehungen
Bestandteile von AGB sind oft:
- Vertragssprache
- Geltungsbereich
- Konditionen des Vertragsschlusses
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Widerrufsbelehrung
- Haftung
- Gerichtsstand
- u.a.m.
Verträge für Coachingfirmen
Gründer und Unternehmer kommen häufig in die Situation, Verträge schließen zu müssen. Sei es
- bei der Gründung (z.B. Gesellschaftsvertrag)
- der Kapitalbeschaffung (z.B. Darlehen oder Beteiligung) oder
- der Beschäftigung von Mitarbeitern (Arbeitsvertrag, freie Mitarbeitervertrag).
Wir erstellen für Sie rechtssichere Unternehmensverträge – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Die Führung einer Beratungsfirma – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Das Ansehen Ihres Coachings ist eine Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Jameda,
- Yelp,
- Facebook,
- Proven Expert,
- MyHammer
und viele weitere Portale, können sich (vermeintliche) Kunden im Internet Ihren ersten Eindruck über Ihr Unternehmen verschaffen und selbst Bewertungen abgeben.
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Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google. Aber auch im Übrigen achten viele Verbraucher bei einem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen auf die Online-Bewertungen des Anbieters.
Doch nicht jede Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig spiegelt Sie nur das persönliche Empfinden des Kunden wieder. Bei negativen Bewertungen Ihres Call Centers sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Unrechtsmäßige Bewertungen müssen von Ihnen nicht hingenommen werden. Dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Eine Bewertung ist dann zu löschen, wenn sie eine dieser drei Kriterien erfüllt:
- unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen. Dies ist auch dann der Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde von Ihnen war.
- Beleidigung oder andere strafrechtlich relevante Bewertung: der User verfasst eine Bewertung, die Ihre Schmähung zum Vordergrund hat. Hierzu gehört die Verwendung von Schimpfwörtern.
- Fake Bewertung: Es existieren zahlreiche Fake-Accounts im Internet, die lediglich das Ziel verfolgen, schlechte Bewertung abzugeben. Dahinter verstecken sich nicht selten Ihre Konkurrenten, die Ihre Firma schlecht darstellen lassen wollen. Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Coaching abwickeln und schließen
Schon bei der Gründung Ihres Coachings sollten Sie sich mit der Schließung Ihres Unternehmens befassen. Diese ist manchmal wirtschaftlich sinnvoll, manchmal sogar gesetzlich vorgeschrieben. In wirtschaftlicher Hinsicht können die Folgen von Misserfolg in zwei Szenarien bestehen:
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Sie müssen für Ihr Unternehmen Insolvenz anmelden, wenn dieses Schulden angehäuft hat, die nicht mehr getilgt werden können. Haben Sie eine Kapitalgesellschaft gegründet, haften Sie im Rahmen der Insolvenz nur mit dem Betriebsvermögen.
Die Sachlage sieht anders aus bei Unternehmen, die nicht als Kapitalgesellschaften gegründet wurden – in diesem Fall ist die Privatinsolvenz unausweichlich.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Bei mittelmäßigem Erfolg Ihrer Unternehmung kann es wirtschaftlich Sinn machen, eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit einzuleiten. Dann darf die aber weder Vermögen, noch Schulden haben. Die Entfernung aus dem Handelsregister kann in diesen Fällen nach ca. drei Monaten vonstattengehen. Das Verfahren ist zudem günstiger als die klassische Liquidation (1.000 Euro statt 3.000 Euro).
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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Selbständig machen als Coach”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
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E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).












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