Kreditverträge

sehr geehrte Damen und Herren,
soeben bin ich auf Ihren ausführlichen Bericht bzgl. der fehlerhaften Kredite gestoßen..
Dazu hätte ich Fragen, die Sie mir hoffentlich beantworten können.
1. Sind Kredite aus (Beginn) 2005 auch davon betroffen?
2. Wie verhält es sich, wenn der Kredit längst getilgt ist und man womöglich den Kredit ertrag nicht mehr hat?
3. Wie verhält es sich mit Gebrauchtwagen, die privat gekauft wurden?

Sprich: Wir haben im Juli 2005 einen Opel Vectra C, für 18.000€ (Jahreswagen) gekauft.. diesen mit monatlichen Raten, in Höhe von 369€ getilgt.. sind natürlich längst damit fertig und wissen nun auch nicht genau, ob wir den Vertrag von der Santander-Bank noch haben.. gäbe es dennoch Chancen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen..

Mit freundlichen Grüßen,
Bianca Napieralla

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Napieralla,

    vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne wie folgt beantworte:
    Kredite aus dem Jahr 2005 sind durchaus häufig betroffen.
    Allerdings ist es bei Krediten, die bereits lange abgelöst sind, eher unwahrscheinlich, dass ein Widerruf noch durchgesetzt werden kann.
    In dem Fall, dass ein Gebrauchtwagen privat gekauft wurde, besteht keine Widerrufsmöglichkeit, da Privatpersonen nicht den gleichen Belehrungspflichten unterliegen wie Banken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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