Widerruf Autokredit

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. 1 Jahr hatten wir Kontakt bzgl. des Autokreditwiderrufes.

Ich hatte Ihnen damals mitgeteilt, dass ich mich Mitte des nächsten Jahres bei Ihnen wieder melden werde. Nun möchte ich mit Ihrer Hilfe den Widerruf des Autokredites durchsetzen, vorausgesetzt die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten.

Zum Zeitpunkt des Kaufes war ich rechtschutzversichert bei der DEURAG. Damals haben Sie trotzdem den Abschluss einer Rechtschutzversicherung beim ADAC empfohlen. Hat diese Empfehlung noch immer Ihrer Gültigkeit oder gibt es mittlerweile neue Empfehlungen? Welche Unterlagen werden noch benötigt und wie geht es jetzt weiter?

Mit freundlichen Grüßen
Andre Fieber

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Fieber,

    vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme. Einer unserer Mitarbeiter wird Sie in Kürze anrufen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Dabei geben wir Ihnen auch eine Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung. Beim ADAC haben sich zwischenzeitlich die Versicherungsbedingungen geändert, so dass ein Widerruf nun nicht mehr abgedeckt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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