Tod des Geschäftsführers während vorläufiger Insolvenz
Hallo,
wenn der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH tödlich verunglückt, während bereits die vorläufige Insolvenz läuft, wie geht es dann weiter? Es gibt noch 3 Gesellschafter im Ausland. Es ist ein schwacher Insolvenzverwalter eingesetzt. Muss dann ein Notgeschäftsführer ernannt werden, wenn in den nächsten 1-2 Monaten sowieso der Insolvenzverwalter eröffnen und damit übernehmen würde? Oder würde die Geschäftsführung dann gleich auf den Insolvenzverwalter übergehen?
Herzlichen Dank für eine erste Einschätzung
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können einen neuen Geschäftsführer bestellen, entweder durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss einer Gesellschaftsversammlung. Solange kein Geschäftsführer bestellt ist, vertreten die Gesellschafter die GmbH.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht