Holding in den Niederlanden

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt tut sich auf:
Unternehmen A = niederländische GmbH (1x private Person aus NL hält 100% der Anteile). A ist in eine niederländische Holding eingebracht.
Unternehmen B = = niederländische GmbH (1x private Person aus NL hält 100% der Anteile). B ist in eine niederländische Holding eingebracht.
In diesem Fall ist der Anteilseigner von A = B
Unternehmen C = deutsche GmbH (1x private Person aus Deutschland hält 100% der Anteile)
Unternehmen D = deutsche GmbH (1x private Person aus Deutschland hält 100% der Anteile)
In diesem Fall ist der Anteilseigner von C = D
Die Anteilseigner A+C wollen ihre Unternehmen in die bereits existierende niederländische Holding GmbH ( in diesem Fall eine B.V.) einbringen. Alle 4 Unternehmen haben keinen Grundbesitz, jedoch Betriebsvermögen.
Wenn wir davon ausgehen, dass die beiden Anteilseigner aus den Niederlanden und aus Deutschland gleichberechtigt in der Holding GmbH tätig sind, wie wird dann die Verfügbarkeit über das jeweils fremde Betriebsvermögen geregelt?
Fühlen Sie sich für die grenzüberschreitende Beratung / Tätigkeit zuständig und gerüstet? Wenn nicht, welche Empfehlung haben Sie?
Vielen Dank. Freundliche Grüße von Frank K.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ihre doch sehr detaillierten Einzelfall-Fragen können Sie mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert